Verzögerung bei Bombe in KalkAnwohner pinkelte aus Protest gegen Absperrung

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Symbolbild.

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Köln – Um 22.05 Uhr am Montagabend kam die Entwarnung: Die Zehn-Zentner-Bombe, die am Vormittag bei Bauarbeiten in Köln-Kalk entdeckt worden war, konnte erfolgreich entschärft werden.

Rund zehn Stunden zuvor hatte die Stadt mit den Evakuierungsmaßnahmen begonnen. 6450 Menschen mussten ihre Wohnungen oder Geschäftsräume verlassen, Straßen wurden gesperrt, Bahn-Verbindungen unterbrochen. Hunderte Mitarbeiter der Stadt, der Polizei, der Bahn und der KVB, Feuerwehr- und Rettungskräfte waren im Einsatz.

Dieser Einsatz hätte vermutlich um einige Stunden verkürzt werden können, hätten sich nicht zahlreiche Anwohner geweigert, ihre Häuser zu verlassen. Drei Wohnungen mussten gewaltsam geöffnet werden, um Krankentransporte einzuleiten. Eine Person umging die Sperren und lief zurück zu ihrer Wohnung. Ein anderer Anwohner machte seinem Unmut Luft, indem er mehrfach an eine Sperrstelle urinierte. Gegen beide hat die Stadt ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Ein Sprecher der Stadt stellt fest: „Grundsätzlich ist die Bereitschaft, sich Anweisungen zu widersetzen, größer geworden.“

Gefahr für Leib und Leben

Sind Anwohner im Fall einer Evakuierung tatsächlich dazu gezwungen, ihre Wohnungen zu verlassen?

Rechtlich ist die Sache geregelt im Ordnungsbehördengesetz NRW, und sie ist relativ simpel: Der Kampfmittelbeseitigungsdienst legt den Radius fest, innerhalb dessen bei einer Explosion „Gefahr für Leib und Leben“ bestünde. Juristen sprechen von einer gegenwärtigen erheblichen Gefahr für ein besonderes Rechtsgut wie Leben, Gesundheit oder Vermögensschäden in großem Umfang.

Polizei darf Anwohner in Gewahrsam nehmen

Anders etwa als Ärzte, die – bis auf wenige Ausnahmen – einen Patienten nicht gegen dessen Willen im Krankenhaus behalten dürfen, sind die Behörden vor einer Bombenentschärfung verpflichtet, alles zu unternehmen, was in ihrer Macht steht, um einen möglichen Schaden abzuwenden oder ihn wenigstens so gering wie möglich zu halten.

Dazu gehört die Evakuierung aller Menschen aus der Gefahrenzone – eine Maßnahme, die mit einem Platzverweis gleichzusetzen ist. Der ist rechtlich verbindlich und kann von der Polizei durchgesetzt werden.

Wer also sagt: „Ich gehe nicht“, der kann im äußersten Fall von der Polizei aus dem Haus geschafft und in Gewahrsam genommen werden, bis die Bombe entschärft, die Gefahr gebannt ist. Wer den Einsatzkräften bewusst nicht öffnet oder sogar gezielt den Eindruck erweckt, es sei niemand zu Hause und damit Erfolg hat, trägt das Risiko selbst. (ken, tis)

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