Caroline Schmidt von der Letzten Generation wurde in Berlin zu acht Monaten ohne Bewährung verurteilt. Ein Rechtsanwalt hält das Urteil für gerechtfertigt.
„Fassungslos und schockiert“Kölner Klimaaktivistin will gegen Hafturteil vorgehen
Mit „Wut und Fassungslosigkeit“ hat die Kölner Klimaaktivistin Caroline Schmidt auf das Urteil eines Berliner Gerichts gegen sie reagiert. Die 41-Jährige kündigt nun an, gegen die am Mittwoch verhängte achtmonatige Haftstrafe ohne Bewährung vorzugehen. „Ich werde Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen. Wie das genau aussehen wird, will ich aber noch nicht sagen“, sagte sie dem „Kölner Stadt-Anzeiger“.
Schmidt war wegen der Teilnahme an drei Straßenblockaden der Letzten Generation in Berlin angeklagt. Der Vorwurf: versuchte Nötigung sowie Nötigung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen beantragt, das Gericht ging mit seinem Urteil darüber hinaus. Laut einer Mitteilung der Letzten Generation handelt es sich um das bisher härteste Urteil gegen ein Mitglied der Vereinigung.
Kölner Klimaaktivistin kündigte weitere Straßenblockaden an
Grund für das harte Urteil war nach Angaben der Letzten Generation unter anderem, dass Schmidt sich gegenüber der Richterin uneinsichtig zeigte. Dies bestätigte Schmidt auch gegenüber dem „Kölner Stadt-Anzeiger“. „Ich habe der Richterin deutlich gemacht, dass ich es als meine moralische Verantwortung ansehe, mich dem Rechtsbruch unserer Regierung in der Klimapolitik weiterhin in den Weg zu stellen.“ Sie finde es „absurd, dass Menschen, die auf die Zerstörung unserer Lebensgrundlagen hinweisen, weggesperrt werden“.
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Für Schmidt waren die drei Blockaden im vergangenen Oktober in Berlin nach eigenen Angaben ihre ersten Aktionen als Aktivistin der Letzten Generation. Seit September 2022 sei sie dort Mitglied, sagt die ehemalige Kellnerin. Weitere Blockaden folgten, unter anderem in Köln. Auch der „Kölner Stadt-Anzeiger“ berichtete bereits über Schmidt. Wegen ihrer Proteste stünden noch weitere Prozesse gegen sie an, so Schmidt.
Rechtsanwalt über Aktionen der Letzten Generation: „Es braucht ein Grundsatzurteil“
Der Rechtsanwalt Jan Siebenhüner, Experte für Strafrecht, hält das Urteil des Gerichts dagegen für gerechtfertigt. „In der Regel werden Mitglieder der Letzten Generation wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr und wegen Nötigung angeklagt. Bei drei solcher Taten kann man schon zu dem Ergebnis kommen, dass acht Monate Haft hier das richtige Strafmaß sind.“
Ob eine Bewährung gewährt wird, hänge laut Siebenhüner mit der sogenannten Kriminalprognose zusammen. „Also mit der Frage, ob der oder die Angeklagte die Tat in Zukunft noch einmal begehen wird.“ Zeige der oder die Angeklagte keine Reue oder kündige an, die Tat zu wiederholen „ist es formaljuristisch richtig, keine Bewährung auszusprechen“, führt der Anwalt aus.
Die Letzte Generation äußerte in ihrer Stellungnahme vor allem Unverständnis über die großen Unterschiede bei den Urteilen gegen Teilnehmende ihrer Straßenblockaden. Siebenhüner kann das nachvollziehen: „Aus meiner Sicht braucht es in dieser Frage ein Grundsatzurteil eines Oberlandesgerichts“. Bis zu einer gefestigten Rechtsprechung werde es aber noch Jahre dauern.