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Nach „Aktenzeichen XY“-AusstrahlungPolizei nimmt Verdächtigen sieben Jahre nach Brand in Köln fest

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Nach dem Hinweis eines Zeugen wurde ein Tatverdächtiger festgenommen, der 2018 einen Brand gelegt haben soll. (Symbolbild)

Nach dem Hinweis eines Zeugen wurde ein Tatverdächtiger festgenommen, der 2018 einen Brand gelegt haben soll.

Sieben Jahre nach einem Brand mit zwei Toten in der Südstadt hat die Polizei einen 31-Jährigen festgenommen. Ein Hinweis nach „Aktenzeichen XY“ führte zum Erfolg.

Sieben Jahre nach einem verheerenden Brand in der Kölner Südstadt haben Ermittler der Polizei Köln einen 31-jährigen Mann festgenommen. Er steht unter dem dringenden Verdacht, am 24. Oktober 2018 in einem Mehrfamilienhaus in der Straße „St. Magdalenen“ ein Feuer gelegt zu haben, bei dem zwei Menschen starben.

Der 31-jährige Deutsche soll sich laut Polizei und Staatsanwaltschaft damals gewaltsam Zutritt zur Wohnung seiner damaligen Freundin in der ersten Etage verschafft haben. Während die Frau bei der Arbeit war, soll er das Feuer gelegt haben. Infolge des Brandes starben zwei Bewohnerinnen oder Bewohner des Hauses an einer Rauchgasvergiftung, neun weitere Personen wurden verletzt. Das Gebäude wurde durch den Brand vollständig zerstört.

Entscheidender Hinweis nach „Aktenzeichen XY“

Der entscheidende Hinweis kam, nachdem der Fall am 17. September 2025 in der ZDF-Sendung „Aktenzeichen XY ungelöst“ erneut vorgestellt wurde. Daraufhin meldete sich ein Bekannter des Beschuldigten bei der Staatsanwaltschaft. Er gab an, dass der 31-Jährige mit ihm über die Tat gesprochen und sich dabei selbst belastet habe. Gegen den Mann habe es zwar bereits in der Vergangenheit Verdachtsmomente gegeben, die Beweislage reichte aber nicht für einen Haftbefehl aus.

Haftbefehl wegen zweifachen Mordes

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft erließ das Amtsgericht Köln nun Haftbefehl wegen des dringenden Verdachts des zweifachen Mordes, versuchten Mordes in neun Fällen und schwerer Brandstiftung mit Todesfolge. Der Beschuldigte bestreitet die Tat.

Die Ermittlungen, insbesondere zum konkreten Tatmotiv, dauern an. Auskünfte erteilt ausschließlich die Staatsanwaltschaft Köln. Für den festgenommenen Mann gilt bis zu einem rechtskräftigen Urteil die Unschuldsvermutung. (red)