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Verspätungen und AusfälleFlugchaos im Sommer sorgt für Klagewelle in Köln

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Reisende stehen in den Sommerferien am Flughafen Köln/Bonn in einer Schlange vor der Sicherheitsschleuse.

Reisende stehen in den Sommerferien am Flughafen Köln/Bonn in einer Schlange vor der Sicherheitsschleuse.

18.000 Zivilklagen wurden im vergangenen Jahr am Kölner Amtsgericht eingereicht. Der Trend setzt sich Anfang 2023 fort.

Nach dem Chaos im vergangenen Sommer in Köln und anderen Flughäfen gibt es nun eine Klagewelle beim Kölner Amtsgericht. Allein im vergangenen Jahr reichten etwa 18.000 Betroffene von Flugausfällen und Verspätungen Zivilklage auf Entschädigung ein, sagte eine Sprecherin des Amtsgerichts.

In den ersten beiden Monaten des Jahres seien demnach 5000 weitere Zivilklagen eingereicht worden. „Der Trend setzt sich also fort“, sagte die Sprecherin. Auch 2019, also im letzten vollen Jahr vor Corona, habe die Zahl bei etwa 18.000 gelegen, danach sei sie pandemiebedingt leicht zurückgegangen.

Fluggastklagen machten im vergangenen Jahr nach Auskunft des Amtsgerichts etwa 72 Prozent aller Zivilklagen aus. „Wir haben gut zu tun, aber sind dafür personell ausreichend ausgestattet“, sagte die Sprecherin.

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Wie viele der Klagen bereits beschieden sind, werde nicht separat erhoben. Durchschnittlich liege die Verfahrensdauer bei Zivilklagen bei fünfeinhalb Monaten, weshalb zumindest über einen Teil der Fälle bereits entschieden worden sein wird.

Lufthansa-Sitz sorgt für hohe Zahl von Fluggastklagen in Köln

Besonders in den Sommerferien vergangenen Jahres hatten an mehreren Flughäfen in Deutschland teils chaotische Zustände geherrscht. Stundenlange Wartezeiten an den Sicherheitsschleusen, lange Verspätungen von Flügen und teils auch Ausfälle waren die Folge, viele Fluggäste kamen zu spät zum Gate. Für viele bedeutete das eine ärgerliche Verkürzung ihres Urlaubs, für andere wegen Terminausfällen, Umbuchungen oder ungeplanten Hotelübernachtungen auch hohe Kosten.

Zwischen 250 und 600 Euro kann ein Entschädigungsanspruch liegen, sofern eine Verspätung länger als drei Stunden war. Nur wenn eine Airline „außergewöhnliche Umstände“ geltend machen kann – etwa widrige Wetterbedingungen – gibt es keinen Anspruch auf Entschädigung.

Dass eine so hohe Zahl von Zivilklagen beim Kölner Amtsgericht eingereicht wird, liegt hauptsächlich daran, dass die Lufthansa hier ihren Konzernsitz hat. Somit kann auch in Köln Klage einreichen, wer etwa von Frankfurt oder München aus verspätet ins Ausland reiste.

Außerdem können alle betroffenen Passagiere, die von oder nach Köln geflogen sind, hier ihre Ansprüche geltend machen. Eine Zwischenlandung am Flughafen Köln/Bonn allein bedeutet aber nicht, dass das Kölner Amtsgericht zuständig ist.

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