Fußball-EMPublic Viewing in Köln unter strengen Auflagen erlaubt

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EM 2016: Rudel-Jubel am Aachener Weiher (Archivbild)

Köln – Trotz der Pandemie wird Public Viewing in Köln bei der am Freitag beginnenden Fußball-EM möglich sein – allerdings unter strengen Auflagen. „Die Inzidenzen und die vom Land NRW vorgegebenen Corona-Regeln werden bestimmen, wie und wo die EM 2021 geschaut werden kann“, fasst es ein Stadtsprecher zusammen. Und diese Regeln haben es durchaus in sich, vor allem für die Wirte. Nach grenzenlosem Spaß klingen sie jedenfalls nicht.

Demnach dürfen die Spiele sowohl in der Außengastronomie (ohne Test) als auch in den Innenbereichen gezeigt werden – dort aber nur für Getestete, Genesene und Geimpfte. Die Partien werden spätestens um 21 Uhr angepfiffen, die Stadt duldet die Live-Übertragungen einschließlich möglicher Verlängerungen und Elfmeterschießen. Aber danach ist Schluss. Nachberichterstattung und Spieltagszusammenfassungen sind somit tabu. 

Ordnungsamt will bei Verstößen „sanktionierend einschreiten“

Die Wirte haben laut Vorgaben der Stadt darauf zu achten, dass die Nachtruhe der Nachbarn nicht gestört und „in einem vertretbaren Rahmen“ bleibe. Die Betreiber müssten außerdem sicherstellen, dass sich außerhalb der Außengastronomie keine Menschenansammlungen bilden, der Verkehr nicht behindert wird und die Gäste nicht durch Autoverkehr gefährdet werden. Falls doch, müsse die Übertragung abgebrochen werden, bis sich die Situation wieder normalisiert hat. Tut der Wirt oder die Wirtin das nicht, werde das Ordnungsamt „sanktionierend einschreiten“, kündigte der Stadtsprecher an.

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Und das ist nicht alles: Die Bildschirme, heißt es weiter, seien so auszurichten und zu fixieren, „dass sie die Übertragungen zwar in die Außengastronomie hinein zeigen, aber Passanten und den Kraftfahrzeugverkehr nicht dazu verleiten, das Spiel zu verfolgen“. Stolperstellen, etwa durch verlegte Kabel, seien zu vermeiden und könnten Haftungsansprüche nach sich ziehen. Tische und Stühle im Außenbereich müssten coronakonform mit ausreichend Abstand aufgestellt werden.

Vuvuzelas und Tröten verboten

Und: Mit eigenem Personal müssten die Wirte im Vorfeld und während der Übertragungen dafür sorgen, dass Gehwege und Straßen vor ihrem Lokal nicht „übermäßig genutzt“ werden. Öffentliche Bereich müssten frei, die Barrierefreiheit für Fußgänger gewährleistet bleiben. Und zu guter Letzt – und das gilt dann wohl für alle: „Überlaute Musikinstrumente“ wie Vuvuzelas und Tröten sind verboten.

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