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Zwei Männer niedergestochenGewalttaten befeuern Debatte um Messerverbot in Köln

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Ermittler sichern Spuren am Tatort in Bickendorf.

Köln – Zwei Gewalttaten in der Halloween-Nacht haben die Debatte um ein Messerverbot in Teilen der Stadt befeuert. Am frühen Montagmorgen wurde ein 25-Jähriger vor einem Nachtclub in Bickendorf niedergestochen und starb noch am Tatort. Sanitäter konnten das stark blutende Opfer nicht mehr retten. „Nach dem Ergebnis der Obduktion ist der Geschädigte unter Verwendung eines spitzen Gegenstands getötet worden“, sagte Oberstaatsanwalt Ulrich Bremer. Ob es sich dabei um ein Messer gehandelt hat, wollten die Ermittlungsbehörden aus taktischen Gründen nicht mitteilen.

Klar ist, dass das Opfer, ein albanischer Staatsbürger, wohl zu Besuch bei einer in Köln wohnhaften Angehörigen war. Wie der „Kölner Stadt-Anzeiger“ erfuhr, sollen Täter und Opfer in dem Club in Streit geraten sein, der vor der Tür fortgeführt wurde – mit tödlichem Ende. Beide Männer sollen sich vorher nicht gekannt, sondern sich in dem Club zum ersten Mal begegnet sein. Eine Mordkommission hat die Ermittlungen aufgenommen, sucht nach dem Täter und bittet um Hinweise von Zeugen. Am Tatort fanden die Ermittler neben Teilen eines Kostüms auch Scherben von mehreren Bierflaschen. Ob diese im Zusammenhang mit der Tat stehen, ist noch unklar.

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Fast zeitgleich geriet ein 29-Jähriger einige Kilometer entfernt auf dem Hohenstaufenring mit einer Gruppe junger Männer in Streit, in dessen Verlauf er – mutmaßlich von einem 17-Jährigen – mit einem Messer in die Schulter gestochen wurde. Der Anlass soll denkbar banal gewesen sein. „Ein einziger blöder Spruch hat ausgereicht", sagte ein Ermittler. Das Krankenhaus verließ der Verletzte später auf eigenen Wunsch. Auf der nahegelegenen Zülpicher Straße wurde die Gruppe von der Polizei gestellt und der alkoholisierte Hauptverdächtige festgenommen. Inzwischen wurde der 17-Jährige aus der Polizeigewahrsam entlassen, die Ermittlungen dauern an.

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Kölns Stadtdirektorin Andrea Blome für Messer-Verbot an Hotspots

Vorige Woche hatte Polizeipräsident Uwe Jacob im "Kölner Stadt-Anzeiger" gesagt, er könne sich eine Waffenverbotszone auf Partymeilen gut vorstellen. Dieser Forderung schloss sich nun auch Stadtdirektorin Andrea Blome an. Überall, wo es Videoüberwachung gebe, etwa am Ebertplatz oder an den Ringen, könne sie sich „ein Waffenverbot auf jeden Fall vorstellen“, sagte Blome am vergangenen Freitag. „Eines, das wir dann in Zusammenarbeit mit dem Polizeipräsidenten und dem Innenministerium umsetzen könnten und meiner Meinung nach auch sollten.“ Details und Orte müssten „natürlich ganz eng mit der Polizei abgestimmt werden“.

Wenn die Bannmeile nur in den Zonen mit polizeilicher Videoüberwachung gelten sollte, wären damit weder der Rochusplatz, noch der Hohenstaufenring inbegriffen. Dort nämlich gibt es, ebenso wie am Zülpicher Platz und der Zülpicher Straße keine Kameras. Blome macht aber deutlich: „Es wäre ein wichtiges und deutliches Zeichen für eine gewisse Szene, die meint, sie könne sich hier ausleben, auch und vor allem mit Gewalt. Das wollen und können wir nicht dulden.“

Innenministerium prüft Rechtsverordnung für Waffenverbotszone

Aus dem Düsseldorfer Innenministerium kamen am Dienstag indes Signale, eine entsprechende Rechtsverordnung erlassen zu wollen, die juristische Voraussetzung für die Einrichtung von Waffenverbotszonen im Land wäre. Die Details, um eine solche Verordnung auch rechtssicher zu gestalten, würden derzeit intensiv geprüft, hieß es.

Nach Erlass wären die Kommunen am Zug: Sie können nach Absprache mit der Polizei bestimmte Zonen in der Stadt festlegen, an denen Messer und andere Waffen künftig verboten wären. Zwei Bedingungen gibt es: An den betreffenden Orten müssen wiederholt Straftaten mit Waffen verübt worden sein - und zwar Raubüberfälle, Körperverletzungen, Bedrohungen, Nötigungen, Sexualdelikte, Freiheitsberaubungen oder Mord und Totschlag. Und es muss durch Tatsachen belegt sein, dass auch künftig an diesen Orten mit solchen Taten zu rechnen ist. Bei der Kölner Polizei sondiert man bereits, welche Orte dafür in Frage kämen.

Wer dann in einer Verbotszone mit einer Waffe erwischt werden würde, bekäme einen Platzverweis und müsste ein Zwangsgeld zahlen.

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