Haut bei Laserbehandlung verbranntKölner Kosmetikerin angeklagt

Lesezeit 1 Minute
20190719_172930

Die Frau hat Verbrennungen am Arm davongetragen. 

Köln – Die Inhaberin eines Kölner Kosmetikstudios ist vor dem Kölner Amtsgericht wegen fahrlässiger Körperverletzung zu 1200 Euro Geldstrafe verurteilt worden. Zuvor hatte die Versicherung der Kosmetikerin einer Kundin 8.500 Euro Schmerzensgeld und Schadenersatz wegen einer fehlerhaften Behandlung gezahlt.

Die Kundin hatte sich die Haare an den Armen weglasern lassen wollen und dabei schwerste Brandverletzungen davongetragen. „Ich wollte mir eigentlich was Schönes gönnen, was Gutes tun“, hatte die Verwaltungsangestellte den Gang ins Kosmetikinstitut begründet. Während der Behandlung habe sie „die Zähne zusammengebissen vor lauter Schmerzen“, schilderte die Kundin im Zeugenstand.

Kölner Kundin musste Narben lange behandeln lassen

Die Kosmetikerin hatte bereits während der Behandlung erklärt, dass Schmerzen üblich seien und dies mit den Worten kommentiert: „Das muss so sein, sonst ist der Erfolg nicht gewährleistet.“ Die Kundin hatte eine sechsmonatige Folgetherapie über sich ergehen lassen müssen, um die wulstigen Narben als Folge der unsachgemäßen Behandlung verschwinden zu lassen. 

Das könnte Sie auch interessieren:

Die Frau habe während der Behandlung klar und deutlich zu verstehen gegeben, dass sie nicht einverstanden sei. Der Verteidiger hatte einen Freispruch gefordert mit der Begründung, der „Tatbestand sei nicht erfüllt“.  

KStA abonnieren