Hitze in KölnWarum bereits ein weggeworfener Zigarettenstummel teuer werden kann

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Aachener Weiher Grillen

Bei gutem Wetter treffen sich viele Kölner gerne in Parks zum Grillen.

Köln – Grillen macht in den Sommertagen Spaß, für die Umwelt ist es wegen der anhaltenden Trockenheit mitunter eine gefährliche Sache. Die Stadt weist darauf hin, dass nur auf ausgewiesenen Flächen gegrillt werden darf. Es muss geeignetes Grillgerät verwendet und ein ausreichender Abstand zum Boden eingehalten werden. Die Benutzung von Einweggrills ist untersagt. Grillfeuer sind ständig zu beaufsichtigen. Beim Verlassen des Grillplatzes oder bei starkem Wind müssen sie vollständig gelöscht werden. Vollständig gelöschte Grillasche und Grillabfälle sind ordnungsgemäß zu entsorgen.

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Ein Grillverbot gilt im Botanischen Garten, Forstbotanischen Garten und Finkens Garten, in der Vogelschau Leidenhausen, im Tierpark Lindenthal und in den Wildparks, im Rheinpark, im Bereich des Rheinboulevards, im Rheingarten und im Stadtgarten, in Zieranlagen, auf öffentlichen Spiel- und Bolzplätzen, auf Hundefreilaufflächen, im Abstand bis zu 100 Metern zum Waldrand und zu Wohngrundstücken sowie in einem Abstand von weniger als zwei Metern zu Baumkronen. Im Wald ist offenes Feuer verboten und Grillen nur an ausgewiesenen Plätzen erlaubt.

Grill

Nicht in allen Grünanlagen in Köln ist grillen erlaubt.

Verboten ist es überall im Stadtgebiet, glimmende Gegenstände wie beispielsweise Zigaretten oder sonstige Gegenstände, die geeignet sind, Feuer zu verursachen, wegzuwerfen. Durch den Brennglaseffekt können auch Glas oder Glasscherben Brände verursachen. Im Wald ist das Rauchen vom 1. März bis 31. Oktober nicht gestattet.

Vorsicht auch auf Kölner Friedhöfen geboten

Auch auf den städtischen Friedhöfen ist Vorsicht geboten: Das Aufstellen von Grablichtern und brennenden Kerzen ist im Bereich der Baumgrabstätten auf dem Nord- und Ostfriedhof, dem Friedhof Steinneuer Hof und im Naturwald am Ostfriedhof grundsätzlich verboten. Um das Brandrisiko zu reduzieren, bittet die Verwaltung darüber hinaus, bei allen anderen Gräbern auf offene Flammen, insbesondere Kerzen, außerhalb von vollständig geschlossenen Grablaternen zu verzichten. Die Friedhofs-Mitarbeiter sind angewiesen, offene Flammen, beispielsweise in Form ungeschützt brennender Kerzen, Räucherstäbchen oder andere Brandlasten umgehend zu löschen.

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