Kölner Kardinal folgt Papst-LinieWoelki reagiert auf Porno-Seiten-Besuche von Erzbistum-PCs

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Der Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki hat sich enttäuscht über die Besuche von Porno-Seiten von Rechnern des Erzbistums Köln gezeigt. (Archivbild)

Der Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki hat sich enttäuscht über die Besuche von Porno-Seiten von Rechnern des Erzbistums Köln gezeigt. (Archivbild)

Der Kölner Kardinal zeigte sich enttäuscht, mahnte aber auch, nun keinen Generalverdacht unter Mitarbeitenden zu ergeben.

Der Kölner Erzbischof Rainer Maria Woelki zeigt sich entsetzt darüber, dass es offenbar von Dienstrechnern des Erzbistums Köln massenhafte Zugriffsversuche auf Porno-Webseiten gegeben hat. „Es hat mich enttäuscht, dass Mitarbeitende versucht haben, mit Hilfe von Geräten, die Ihnen unser Erzbistum für Ihren Dienst zur Verfügung gestellt hat, auf pornografische Seiten zuzugreifen - auch wenn die Firewalls gegriffen haben“, erklärte der Kardinal am Freitag in Köln.

Zugleich mahnte er, dass „jetzt nicht alle unter Generalverdacht gestellt werden. Wir haben im kirchlichen Bereich eine große Zahl engagierter und zuverlässiger Mitarbeitender.“

Kardinal Woelki folgt Papst-Linie in Pornografie-Frage: „Verletzung der menschlichen Würde“

Pornografie gilt nach katholischer Sexualmoral als verwerflich. Woelki sagte dazu: „Manch einem mag der Konsum von Pornografie als harmlos erscheinen. Ich aber stimme Papst Franziskus zu, der sie verurteilt und vor ihren Gefahren, insbesondere der Verletzung der menschlichen Würde warnt.“

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Als er von den Vorwürfen erfahren habe, habe er gebeten, sie umgehend zu prüfen und entsprechend der rechtlichen Regelungen zu verfahren. Zuvor hatte der „Stadt-Anzeiger“ (Freitag) berichtet, dass die Bistumsspitze bereits im Juli 2022 über entsprechende Aktivitäten von Dutzenden Mitarbeitern informiert worden sei - unter ihnen auch „höchstrangige Kleriker“.

Erzbistum überprüft IT-Sicherheit

Solche Aktivitäten seien, auch wenn sie weder nach staatlichem noch nach kirchlichem Recht strafbar seien, in einer Dienstvereinbarung untersagt. Auf Anfrage der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) erklärte das Erzbistum am Donnerstagabend, wie in vielen anderen Organisationen überprüfe ein Dienstleister regelmäßig die Maßnahmen zur IT-Sicherheit: „Dazu gehört unter anderem die Prüfung, ob die Firewalls Zugriffsversuche auf mit Blick auf die IT-Sicherheit risikobehaftete Seiten (Gewalt, Pornografie, Drogen etc.) zuverlässig abwehren.“

Diese Überprüfungen erfolgten unter Berücksichtigung datenschutzrechtlicher Vorgaben und richteten sich „explizit nicht auf die Überprüfung des Nutzungsverhaltens einzelner Personen“, betonte das Erzbistum. Die Liste dokumentiere „Zugriffsversuche, die durch den automatischen Web-Content-Filter erfolgreich verhindert wurden“. Eine Auswertung, welche konkreten Inhalte hinter den Web-Adressen lagen, sei dabei nicht erfolgt. (KNA)

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