Trotzdem habe Woelki die Unwahrheit gesagt. Jetzt muss er eine hohe Summe zahlen.
Geldzahlung auferlegtStaatsanwaltschaft Köln erhebt keine Anklage gegen Kardinal Woelki

Kardinal Rainer Maria Woelki (Archivbild)
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Der Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki kommt nicht wegen Meineids vor Gericht. Die Ermittlungen gegen ihn würden eingestellt, teilte die Staatsanwaltschaft Köln am Dienstag mit. Allerdings muss Woelki 26.000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen.
Die Staatsanwaltschaft hatte zweieinhalb Jahre gegen Woelki ermittelt. Untersucht wurden Vorwürfe der falschen Versicherung an Eides statt und des Meineids in einem presserechtlichen Streit mit der „Bild“-Zeitung. Im Kern ging es um die Frage, zu welchem Zeitpunkt der Kölner Erzbischof über Missbrauchsvorwürfe gegen Priester Bescheid wusste.
Trotz Einstellung des Prozesses: Woelkis Aussagen waren „objektiv unwahr“
Die Ermittlungen haben ergeben, dass Woelki durchaus falsche Angaben gemacht hat. Dies habe er aber nicht mit Vorsatz, sondern fahrlässig getan, so die Staatsanwaltschaft.
So hatte Woelki beteuert, erst im Juni 2022 erstmals mit Missbrauchsvorwürfen gegen den früheren Sternsinger-Chef Winfried Pilz (1940-2019) befasst gewesen zu sein. Tatsächlich wird nach Angaben der Staatsanwaltschaft aber durch seine WhatsApp-Kommunikation belegt, dass er sich spätestens 2019 konkret mit dem Fall auseinandergesetzt hatte. Dass er sich aber bei der Abgabe seiner Versicherung an Eides Statt dazu im Jahr 2022 noch konkret daran erinnert habe, könne ihm letztlich nicht mit der erforderlichen Sicherheit nachgewiesen werden.
Chat-Nachrichten belegten, dass er sich in diesem Punkt selbst unsicher gewesen sei. Er habe dann aber einfach „aufs Geratewohl“ behauptet, erstmals im Juni 2022 damit befasst gewesen zu sein. Damit habe Woelki die ihm obliegenden Sorgfaltspflichten „pflichtwidrig verletzt“, so die Staatsanwaltschaft.
Ebenso habe Woelki in einer Vernehmung vor dem Landgericht Köln 2023 eine Aussage gemacht, die als „objektiv unwahr“ anzusehen sei. Auch dabei ging es um die Frage, wann Woelki von sexuellen Übergriffen eines Pfarrers erfahren hatte. Woelkis Aussage, in diesem Zusammenhang einen Brief zwar unterzeichnet, aber nicht gelesen zu haben, sei „aufgrund zahlreicher Indizien widerlegt“, stellte die Staatsanwaltschaft klar. Ein vorsätzliches Handeln sei aber auch in diesem Fall nicht mit der erforderlichen Sicherheit nachzuweisen.
Prozess wird eingestellt: Woelki bisher „strafrechtlich nicht in Erscheinung getreten“
Maßgeblich für die Entscheidung, keine Anklage gegen Woelki zu erheben, war nach Angaben der Staatsanwaltschaft, dass der 68 Jahre alte Geistliche bislang „strafrechtlich nicht in Erscheinung getreten“ sei. Mit dem Ermittlungsverfahren seien für ihn zudem besondere Belastungen verbunden gewesen. Im Zuge der Ermittlungen war im Sommer 2023 sogar sein Wohnsitz, das Erzbischöfliche Haus in Köln, durchsucht worden.
Das Landgericht Köln hat der jetzt gewählten Verfahrensweise der Staatsanwaltschaft seine Zustimmung erteilt. Auch Woelki habe der Verfahrensweise zugestimmt, so die Staatsanwaltschaft.
Woelki selbst hatte stets alle Vorwürfe bestritten. Derzeit hält er sich in Rom auf. Er ist einer der gut 130 Kardinäle, die in dem am Mittwoch beginnenden Konklave den neuen Papst wählen. (dpa)