Koch aus Köln zerstückeltAngeklagter ist ab sofort auf freiem Fuß

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Der Angeklagte Jitao W. (Archiv)

  • Jitao W. hat im Streit seinen Kollegen umgebracht und zerstückelt. Die Leichenteile wurden in verschiedenen Teilen von Köln gefunden.
  • Im Revisionsprozess wurde er zu vier Jahren Haft verurteilt.
  • Da er bereits zwei Drittel der Strafe verbüßt hat, wurde der Rest zur Bewährung ausgesetzt.

Köln – Im Revisionsprozesses gegen den Koch Jitao W., der einen Kollegen umgebracht und zerstückelt hat, ist das Urteil gesprochen: Am Mittwoch hat ihn das Kölner Landgericht wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu vier Jahren Haft verurteilt. Anschließend hob die 11. Große Strafkammer den Haftbefehl gegen den 38-Jährigen auf, der seit Januar 2018 in Untersuchungshaft saß.

Damit machte sie von der Möglichkeit Gebrauch, den Rest einer Freiheitsstrafe zur Bewährung auszusetzen, wenn zwei Drittel verbüßt und vom Täter keine weiteren Straftaten zu erwarten sind. Die Staatsanwältin hatte dreieinhalb Jahre Haft beantragt, Verteidiger Raphael Botor dagegen gefordert, die Strafe solle nicht über zwei Jahre und neun Monate hinausgehen.

Kollege getötet, zerstückelt und in Köln verteilt

Zum ersten Mal war Jitao W. im Januar 2019 verurteilt worden, damals wegen Totschlags. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass er seinen 28-jährigen Kollegen Hayiang S., der im selben Chinarestaurant gearbeitet hatte, umgebracht und den Leichnam zerteilt habe.

Den in einen Müllsack verpackten Torso fanden spielende Kinder im Juli 2016 am Rheinufer in Riehl; im Mai 2017 entdeckten Schüler bei einem Ausflug in einem Waldstück in Vogelsang den Schädel und Extremitäten.

Dauerhafter Streit und Prügeleien gipfelten in der Tat

Hintergrund des Verbrechens war eine Dauerfehde zwischen den Köchen. Sie gipfelte nach Überzeugung der Richter in einer Prügelei, bei der Jitao W. den Kürzeren gezogen habe und verletzt worden sei. „Anhaltender Zorn“ habe ihn zu der Tat getrieben, hieß es seinerzeit. Wegen der vorangegangenen Provokation nahm das Gericht einen minder schweren Fall des Totschlags an; es setzte eine Strafe von fünf Jahren und zehn Monaten fest.

Im November 2019 hob der Bundesgerichtshof (BGH) das Urteil mit Verweis auf Fehler bei der Beweiswürdigung auf. Daraufhin wurde Jitao W. im ersten Revisionsprozess im Februar dieses Jahres wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt.

Auch dagegen ging Botor vor - mit Erfolg: Der BGH monierte im Juni, die Strafkammer habe nicht ausreichend gegeneinander abgewogen, was für und gegen den Angeklagten spreche.

Jitao W. besonders „haftempfindlich“

Im neuen Revisionsprozess ging es ebenfalls nur noch um das Strafmaß. Strafmildernd zu werten sei, dass der andere Koch sich „provozierend“ verhalten und der Angeklagte sich „spontan zur Tatbegehung entschlossen“ habe, sagte die Kammervorsitzende Sabine Kretzschmar.

Überdies sei er nicht vorbestraft und besonders „haftempfindlich“: Er spreche kaum Deutsch, habe in Köln keine Freunde und Bekannten, der ihn besuchen könnten, und seine Familie, die er nicht mehr unterstützen könne, lebe in China. Gegen Jitao W. spreche das „Motivbündel“ aus Zorn und Rachebedürfnis.

„Schimpflicher Umgang mit der Leiche“

Negativ falle auch sein „Nachtat-Verhalten“ ins Gewicht: die Zerstückelung der Leiche und das Abkochen von Körperteilen. Damit habe Jitao W. eine Grenze bei der Beseitigung von Spuren überschritten. Kretzschmar sprach von einem „schimpflichen Umgang mit der Leiche“; auch ein Toter müsse „einen gewissen Schutz erfahren“. Die Art, sich des Leichnams zu entledigen, habe das Leid von Angehörigen und Freunden vergrößert: „Sie werden es nicht mehr aus dem Kopf bekommen.“

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Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Botor sagte auf Anfrage, „zum jetzigen Zeitpunkt“ sei „nicht geplant", noch einmal Revision einzulegen.

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