E-Mail als BeweisKölner beleidigt Jobcenter-Mitarbeiterin und muss Geldstrafe zahlen

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Das Kölner Justizgebäude an der Luxemburger Straße.

Köln – Wegen zweifacher Beleidigung einer Mitarbeiterin des Jobcenters in Mülheim hat das Kölner Amtsgericht am Mittwoch einen 37-jährigen Mann zu einer Geldstrafe in Höhe von 90 Tagessätzen à zehn Euro verurteilt. Hartnäckig hatte der Angeklagte die Vorwürfe bestritten. Die Urteilsbegründung, bei der es ihn kaum auf dem Stuhl hielt, war noch nicht beendet, da stürzte er voller Empörung aus dem Sitzungssaal.

Seit einiger Zeit liegt der arbeitslose Mann, der lange im Sicherheitsdienst tätig war, mit dem Jobcenter im Streit. Im konkreten Fall, in dem ein Verfahren vor dem Sozialgericht anhängig ist, geht es darum, dass sein Antrag auf Förderung einer Weiterbildung zum Luftsicherheitsassistenten abgelehnt worden war. Dagegen legte er Widerspruch ein. Die Mitarbeiterin des Jobcenters, die ihn bearbeitete, setzte fest, ein ärztliches Gutachten müsse angefertigt werden, um zu prüfen, ob der Mann überhaupt für den Beruf geeignet ist. Das ging ihm offenbar gegen den Strich. Der Amtsrichter hält es für erwiesen, dass er am 20. August des vorigen Jahres zwei E-Mails absetzte, in denen er die 42-jährige Frau beschimpfte und beleidigte, unter anderem mit den Worten „Fuck you, bitch“.

Angeklagter bestreitet Vorwürfe

Der Angeklagte behauptete, die Absenderadresse der E-Mails sei nicht die seine; die angeblich richtige, die er nannte, war aber eine andere als diejenige, die er bei einer früheren Aussage angegeben hatte. Trotzdem blieb er dabei: Ein Fremder müsse die Mails geschickt haben, um ihm eins auszuwischen, jemand, „der mir das Leben zur Hölle machen will, weil er mich nicht leiden kann.“ Der Richter schenkte ihm keinen Glauben. Die Polizei habe den Account eindeutig ihm zugeordnet, und das Insiderwissen der Mails, in denen es um die Weiterbildung ging, lasse darauf schließen, dass sie kein anderer verfasst habe. Im Übrigen laufen gegen den Angeklagten, der wegen Betrugs vorbestraft ist, weitere Verfahren, unter anderem wegen des Vorwurfs, er habe eine Polizistin beleidigt.

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Der Richter riet ihm, seinen Einspruch gegen den Strafbefehl, in dem 80 Tagessätze à zehn Euro festgesetzt waren, zurückzunehmen, denn das Urteil könne nur härter ausfallen. Der 37-Jährige ging jedoch nicht darauf, protestierte, er werde „willkürlich verurteilt“, und sagte, er stelle einen Befangenheitsantrag gegen den Richter. In seinem letzten Wort bat er dann darum, es bei einer Verwarnung zu belassen, sonst könne er nicht mehr im Sicherheitsdienst arbeiten. Doch auch die Strafe, die der Vorsitzende dem Antrag der Staatsanwältin folgend festlegte, verbaut ihm nicht die berufliche Zukunft: Verurteilungen zu einer Geldstrafe von nicht mehr als 90 Tagessätzen werden in der Regel nicht ins Führungszeugnis aufgenommen.

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