„Ergibt keinen Sinn“Kölner Anwalt kritisiert Richterin nach Totschlag-Urteil

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Der Kölner Verteidiger Abdou Gabbar kritisiert das Landgericht nach dem Totschlag-Urteil.

Köln – Der Kölner Fall um eine erschossene und angezündete Mutter eines 10-jährigen Sohnes wird den Bundesgerichtshof in Karlsruhe beschäftigen. Wie Strafverteidiger Abdou Gabbar dem „Kölner Stadt-Anzeiger“ bestätigt, wird er Revision eingelegen. Gabbar hält das Urteil für seinen Mandanten – elf Jahre Haft wegen Totschlags – für falsch und kritisiert die Strafkammer des Landgerichts scharf. 

Köln: Anwalt kritisiert Richterin vom Landgericht 

Der Verteidiger bemängelt, die Vorsitzende Richterin Ulrike Grave-Herkenrath habe ihn mit einem rechtlichen Hinweis in Bezug auf den Tatort in Sicherheit gewogen, sodass er diesbezüglich keine weiteren Beweisanträge im Verfahren mehr habe stellen müssen. Auch habe die Richterin in ihrer Urteilsbegründung die Erkenntnisse einer Rekonstruktion der Tatumstände in der Tiefgarage des Gerichts ausgeblendet.

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„Im Ergebnis hat das Gericht exakt die Beweisführung der Ermittlungsbehörden übernommen und ins Urteil gebracht, trotz erkannter Ermittlungspannen“, kritisiert Gabbar und spricht von einer „schlechten Beweiswürdigung“ in der mündlichen Urteilsbegründung. Für den Verteidiger steht fest: „Der Tatablauf ergibt, so wie vom Gericht und der Staatsanwaltschaft festgestellt, keinen Sinn.“

Leiche der Geliebten zu Feld in Rheinland-Pfalz gebracht

Gabbar spielt darauf an, dass die Vorsitzende Richterin davon gesprochen hatte, das Tatopfer sei sehr wahrscheinlich in Köln getötet worden. Die Leiche wurde danach zu einem Feld in Ochtendung in Rheinland-Pfalz gebracht, nahe dem Wohnort der Erschossenen. Für den Verteidiger erscheint es offenbar naheliegender, dass sich die Tat auch rund um den Ablageort der Leiche ereignet hat.

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Der Angeklagte, ein zweifacher Familienvater aus Ossendorf, hatte im Prozess abgestritten, seine Geliebte erschossen zu haben. Ein Freund sei der Täter, er habe die 31-Jährige im Streit um Drogengeschäfte getötet. Eine Behauptung, die durch nichts zu belegen sei, hatte die Richterin gesagt. Es habe etwa im Vorfeld keinerlei Handy-Kommunikation zwischen den beiden gegeben.

Geliebte mit zwei Kopfschüssen in Fiat Panda getötet

Der Angeklagte hingegen würde durch seine Handynutzung belastet, so sei laut den Daten der Mobilfunkanbieter am Tattag ein hektisches Telefonieren mit diversen Personen ablesbar. Auch wurde die Tatwaffe im Keller des Angeklagten gefunden, mit DNA-Anhaftungen, auch am Abzug. Auch hatten Ermittler noch Tage nach der Tat Schmauchspuren an der Hand des Mannes festgestellt.

Das Opfer Silvia B. wurde im Dezember 2020 mit zwei Kopfschüssen in ihrem Fiat Panda getötet. Das notdürftig gereinigte Auto hatten Ermittler in Chorweiler gefunden. Ursprünglich hatte der Staatsanwalt noch das Mordmerkmal der Heimtücke gesehen, war aber, wie das Gericht, im Laufe des Prozesses davon abgerückt. Nicht aber die Opfer-Anwälte, sie hatten lebenslange Haft wegen Mordes gefordert.

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