Vorwurf der RechtsbeugungKölner Oberstaatsanwalt spricht von Fehler im Behördensystem

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Die Staatsanwaltschaft Köln

Der Oberstaatsanwalt war zuletzt für die Staatsanwaltschaft Köln tätig.

Köln – Es war eine besondere Szene in Saal 5 des Kölner Landgerichts. „Das hat man nicht alle Tage“, bemerkte der Vorsitzende Richter Ralph Ernst. Denn vor ihm saßen drei Oberstaatsanwälte in drei unterschiedlichen Funktionen – als Ankläger, Zeuge und Beschuldigter. Der Fall um Rechtsbeugung offenbarte am Donnerstag auch interne Abläufe der Strafverfolgungsbehörde.

Köln: Oberstaatsanwalt im Ruhestand droht Gefängnis 

Angeklagt ist ein ehemaliger Abteilungsleiter aus der Wirtschaftsabteilung der Staatsanwaltschaft Köln. In vier Fällen, es ging um Betrug und üble Nachrede, soll der heute 70-Jährige gegen Beschuldigte entweder nicht ausreichend ermittelt haben, sodass Fälle verjährten. Wegen des Vorwurfs der Rechtsbeugung droht dem Oberstaatsanwalt im Ruhestand eine Gefängnisstrafe.

Verteidiger Jürgen Sauren bekräftigte beim zweiten Verhandlungstag, sein Mandant habe immer gewissenhaft gearbeitet. Aufgrund einer dauerhaften Arbeitsüberlastung hätten die Fälle aber „gezwungenermaßen“ nicht immer sachgerecht bearbeitet werden können. Man könnte von einem Organisationsverschulden sprechen, das der Angeklagte nicht zu verantworten habe.

Köln: Zeuge bestätigt Überlastung bei Staatsanwaltschaft 

Im Zeugenstand bestätigte der ehemalige Vorgesetzte und ebenfalls Oberstaatsanwalt im Ruhestand die beschriebenen Zustände, die im Jahr 2015 bei der Staatsanwaltschaft beherrscht haben sollen. Allein für die Eingänge von neuen Fällen zu bearbeiten, koste einen Abteilungsleiter täglich zwei bis drei Stunden, so der Zeuge. Und damit sei die Arbeit noch lange nicht getan.

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Konkret habe der Angeklagte selbst noch Fälle bearbeiten müssen, zudem habe er einen weiteren Abteilungsleiter vertreten, da dieser für den Personalrat freigestellt und daher kaum im Büro gewesen sei. Laut Verteidiger habe der Angeklagte ein fast doppeltes Arbeitspensum absolviert. Auch mit Rücksicht auf seine Mitarbeiter, auf die er die Arbeit nicht habe abwälzen wollen.

Früheres Verfahren gegen Oberstaatsanwalt eingestellt

„Es klingt für mich so, als sei der Angeklagte bereits mit der Abteilungsleitung schon ausgelastet genug gewesen“, sagte Richter Ernst. Das könne er nur bestätigen, so der Zeuge. „Die Bettdecke war überall zu kurz, aber man kann eben kein Personal klonen.“ Der Angeklagte sei zumindest ihm nie negativ aufgefallen. Auch habe dieser sich nicht über die Mehrbelastung beklagt.

Bereits einige Jahre zuvor wurde gegen den Oberstaatsanwalt wegen Rechtsbeugung ermittelt, das Verfahren aber eingestellt. Womöglich deshalb sei das neue Verfahren mit Nachdruck betrieben worden, sagte der Zeuge. Die Ermittlungen übernommen hat aus Neutralitätsgründen die Behörde aus Aachen. Deren Oberstaatsanwalt will am Dienstag sein Plädoyer halten.

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