Ausgesperrt im Drach-KomplexKölner Anwalt darf nicht mehr zum Mandanten in den Gerichtssaal

Lesezeit 2 Minuten
Der mutmaßliche Drach-Komplize Eugen W. beim Prozessauftakt mit den Verteidigern Sebastian Dobritzsch und Wolfgang Heer (r.) und einem Wachtmeister.

Der mutmaßliche Drach-Komplize Eugen W. beim Prozessauftakt mit den Verteidigern Sebastian Dobritzsch und Wolfgang Heer (r.) und einem Wachtmeister.

Es geht immer noch eine Nummer skurriler im Prozess-Komplex um den Reemtsma-Entführer Thomas Drach. Nun wurde ein Anwalt regelrecht ausgesperrt.

„Du kommst hier nicht rein“, diesen Ausspruch kennt man von Disko-Türstehern. Am Montag galt er im Verfahren gegen Eugen W., den mutmaßlichen Komplizen von Thomas Drach, auch für dessen früheren Pflichtverteidiger. Zwei Wachtmeister versperrten Rechtsanwalt Wolfgang Heer den Zutritt zum vorderen Saalbereich. Stattdessen musste der Jurist sich hinten auf die Zuschauerplätze setzen.

Köln: Anwalt sitzt ohne Vollmacht beim Angeklagten

Es war der Höhepunkt eines äußerst skurrilen Streits mit dem Richter, der mehrere Stunden in Anspruch genommen hatte. Heer war vergangene Woche wieder im Verfahren aufgetaucht, nachdem ihm der Vorsitzende Richter Jörg Michael Bern wegen ungebührlichen Verhaltens und weiterer Verfälle letztlich das Pflichtmandat und damit die direkte Bezahlung durch den Staat entzogen hatte.

Thomas Drach wird in einem Parallel-Verfahren der Prozess vor dem Landgericht Köln gemacht.

Thomas Drach wird in einem Parallel-Verfahren der Prozess vor dem Landgericht Köln gemacht.

Heer will offenbar als Wahlverteidiger weitermachen, sprach das aber zunächst nicht deutlich aus. Auch der Angeklagte W. schwieg dazu, woraufhin Richter Bern eine schriftliche Vollmacht verlangte. Die reichte Heer nicht ein. Zu Wort meldete er sich von der Anklagebank und bei dem Beschuldigten sitzend aber trotzdem. Der Richter ließ die weiteren „Störungen“ des Anwalts danach protokollieren.

Köln: Mitangeklagter von Thomas Drach will nicht in den Saal

Nach der Mittagspause durfte Heer nicht mehr zu seinem Mandanten in den Saal. „Ich protestiere dagegen“, sagte Heer zu den Wachtmeistern. Die stellten aber klar: Kein Einlass ohne Vollmacht, so habe es der Vorsitzende entschieden. Heer setzte sich daraufhin zu den Zuschauern. „Ach, so sieht das von hier hinten aus“, sagte Heer scherzhaft zu den in seiner Nähe sitzenden Pressevertretern.

Die Verhandlung hätte nun weitergehen können, doch der in Untersuchungshaft sitzende Eugen W. tauchte nicht im Saal auf. Der Angeklagte lehne eine Vorführung durch die Wachtmeister ab, erklärte der Richter – weil sein Anwalt Heer ausgesperrt werde. „Das ist höchst bizarr, dann muss er eben zwangsweise vorgeführt werden“, kommentierte das Staatsanwältin Anja Heimig ungehalten.

Eugen W. kam „unter Protest“ zur Verhandlung

Richter Bern bat den verbliebenen Pflichtverteidiger Sebastian Drobritzsch, das Gespräch mit Eugen W. zu suchen. Nach einer weiteren Pause kam der Niederländer dann freiwillig mit in den Saal. Aber unter Protest, wie sein Anwalt mitteilte. Laut Dobritzsch habe sich sein Kollege Heer ausreichend als Wahlverteidiger legitimiert. Es sei doch offensichtlich, dass Eugen W. auch Heers Mandant sei.

Fünf Stunden nach dem geplanten Verhandlungsbeginn konnte dann tatsächlich mit einer Zeugenbefragung begonnen werden. Eugen W. wird die Beteiligung an mehreren Raubüberfällen auf Geldtransporter vorgeworfen, die Thomas Drach als Haupttäter begangen haben soll. Da W. gesundheitlich angeschlagen und nicht voll belastbar ist, wurde er vom Drach-Prozess abgetrennt.

KStA abonnieren