Endspurt im Landgericht KölnRichter setzt Deadline im Drach-Prozess – Anwalt sorgt wieder für Unruhe

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Der Angeklagte Thomas Drach im Landgericht Köln, im Vordergrund sind seine Verteidiger Andreas Kerkhof (r.) und Dirk Kruse zu sehen.

Der Angeklagte Thomas Drach im Landgericht Köln, im Vordergrund sind seine Verteidiger Andreas Kerkhof (r.) und Dirk Kruse.

Während der Drach-Prozess auf die Zielgerade einbiegt, flogen im Parallel-Verfahren gegen den mutmaßlichen Komplizen wieder die Fetzen. 

Mit einer Frist zur Einreichung von neuen Beweisanträgen hat der Vorsitzende Richter Jörg Bern am Donnerstag im Landgericht Köln den Schlussspurt im seit Februar 2022 laufenden Mammut-Verfahren um den Reemtsma-Entführer Thomas Drach eingeleitet. Somit könnte noch diesen Monat, wie bereits mehrfach geplant, mit dem Plädoyer von Staatsanwältin Anja Heimig begonnen werden.

Kölner Landgericht: Deadline bis kommende Woche

Die Deadline läuft bis zum Ende des nächsten Verhandlungstages am 15. November. „Ich dachte, wir stellen jetzt so lange Beweisanträge, bis mal einer genehmigt wird“, kommentierte der Angeklagte Drach das süffisant und sorgte damit für großes Gelächter bei seinen Verteidigern Andreas Kerkhof und Dirk Kruse. Das sei aber bereits geschehen, mindestens zweimal, entgegnete der Richter.

Wenig begeistert zeigte sich Bern darüber, dass auch immer wieder neue Befangenheitsanträge eingingen. Diese würden das Verfahren unnötig verzögern, „denn wir können erst ein Urteil sprechen, wenn diese beschieden sind“. Andere Strafkammern müssen die Ablehnungsgesuche dann abarbeiten. Diese Anträge seien aber nun mal zulässig, argumentierten die Verteidiger.

Abgesetzter Pflichtverteidiger taucht im Parallel-Verfahren wieder auf

Der Richter berichtete an diesem 95. Verhandlungstag auch von einem Telefonat. Ein Mann habe sich bei ihm gemeldet und sich als ehemaliger Mithäftling von Thomas Drach ausgegeben. Der Anrufer sagte, Drach würde sicher nicht mit einem Drogenabhängigen über die Tatvorwürfe reden. Damit spielte er auf den sogenannten „Kronzeugen“ im Verfahren an, der Drach schwer belastet hatte.

Der mutmaßliche Drach-Komplize Eugen W. mit seinen Verteidigern Wolfgang Heer (r.) und Sebastian Dobritzsch.

Der mutmaßliche Drach-Komplize Eugen W. mit seinen Verteidigern Wolfgang Heer (r.) und Sebastian Dobritzsch.

Im Anschluss an den Drach-Prozess ging in Saal 112 des Landgerichts auch das abgetrennte Verfahren gegen dessen mutmaßlichen Komplizen Eugen W. weiter. Seit das Gericht ihn wegen Schmähungen und weiterer Vorfälle als Pflichtverteidiger abgesetzt hatte, tauchte Anwalt Wolfgang Heer hier erstmals wieder an der Seite seines Mandanten auf – offenbar zur Überraschung des Richters.

Kölner: Richter beendet Verhandlungstag völlig entnervt

„In welcher Funktion sind Sie hier?“, fragte Bern den Anwalt. Heer verwies auf ein Schreiben – offenbar verkündete er hier seine Rolle als Wahlverteidiger – das er der Protokollführerin gegeben habe. Diese hatte allerdings deutlich gemacht, nicht befugt zur Annahme zu sein und das Papier abgelegt. Er solle es doch nun einfach mündlich erklären, forderte Bern. Aber Heer weigerte sich.

„Ich hätte gerne eine Vollmacht, solange betrachte ich Sie hier als Zaungast“, sagte Bern. Er könne bei weiteren Störungen auch Maßnahmen ergreifen. „Wollen Sie mich in den Kerker sperren?“, fragte Heer scheinbar entrüstet. „Warum eigentlich nicht?“, entfuhr es da Staatsanwältin Heimig. Bern bezeichnete das Verhalten des Anwalts als „unnormal“ – und brach den Prozesstag entnervt ab.

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