„Das sind Straftatbestände“Thomas Drach beleidigt Zeugen – und lacht danach den Richter aus

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Der Angeklagte Thomas Drach auf der Anklagebank im Kölner Landgericht.

Der Angeklagte Thomas Drach auf der Anklagebank im Kölner Landgericht.

Im Kölner Landgericht ging Thomas Drach einen Zeugen verbal so heftig an, dass der Richter von einem Straftatbestand sprach.

Mit Beschimpfungen hat der Reemtsma-Entführer Thomas Drach am Dienstag im Landgericht einen ehemaligen Mitgefangenen bedacht. Der wegen Drogendelikten verurteilte Mann hatte den Behörden berichtet, Drach habe ihm gegenüber drei von vier Überfällen auf Geldboten eingeräumt. Dieses mutmaßliche Schuldeingeständnis gilt als wichtiges Indiz im laufenden Mammut-Prozess.

Verteidiger nannte ehemaligen Mithäftling einen „Schwätzer“

Schon vor Monaten hatte Drachs Verteidiger Andreas Kerkhof den selbst kriminellen Zeugen als „Schwätzer“ und „Wichtigtuer“ bezeichnet und diesem die Glaubwürdigkeit abgesprochen. Nachdem der Vorsitzende Richter Jörg Bern mehrere Fragen des Anwalts zum Strafverfahren des Zeugen vor dem Landgericht Kleve als unzulässig zurückgewiesen hatte, meldete sich Drach empört zu Wort.

„Das ist ja unerhört, das ist doch keine Gerichtsverhandlung“, warf Drach dem Richter vor und schimpfte über den Zeugen. Dessen Beistand Dirk Schlei griff ein und sagte, sein Mandant verbitte es sich, „dass der Angeklagte ihn beleidigt und als Lügner darstellt“. Drach entgegnete: „Und ich verbitte mir, dass der mich Freund nennt.“ Er nannte den Zeugen unter anderem „Drecksjunkie“.

Richter spricht von neuen „Straftatbeständen“

„Das sind Straftatbestände, da müsste man langsam mal protokollieren“, sagte Richter Bern zu diesen Äußerungen. „Dann gebt mir da eine Geldstrafe für“, erwiderte Drach und lachte hämisch. Tatsächlich dürfte ein weiteres Ermittlungsverfahren wegen Beleidigung Drachs geringstes Problem sein – ihm drohen wegen versuchten Mordes schon lebenslänglich Haft und Sicherungsverwahrung.

Der mutmaßliche Kronzeuge hatte Drach im extra gesicherten Hafthaus 4 der JVA Ossendorf kennengelernt und ihn kurz darauf bei der Staatsanwaltschaft verpfiffen – wohl auch deshalb, weil er sich Vorteile für sein eigenes Verfahren in Kleve erhofft hatte. Die Aussage enthielt viele brisante Details. Schwerverbrecher Drach habe im Gefängnis etwa auch Zugriff auf Mobiltelefone gehabt.

Weiterer Mithäftling hatte bizarren Auftritt vor Gericht

Wie glaubhaft der Zeuge wirklich ist, das muss am Ende die Schwurgerichtskammer bewerten. Die Thematik hatte bereits absurde Züge angenommen, nachdem sich mit André J. ein weiterer ehemaliger Mitgefangener ins Verfahren „gemogelt“ hatte. Der hatte Drach in einem Brief zuerst schwer belastet, um ihn dann im Zeugenstand wieder zu entlasten und als unschuldig darzustellen.

„Ich wollte jetzt mal präsentieren, wie einfach es ist, hier vor Gericht zu erscheinen und eine Falschaussage zu tätigen“, hatte J. unverblümt gesagt. Drach habe im Knast nicht einmal im Ansatz über die hier verhandelten Geldboten-Überfälle gesprochen. „Wenn ich den Thomas darauf angesprochen hätte, dann hätte der mich ausgelacht“, so J., denn Drach sei „nicht doof.“

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