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Prozess um DrogenkriegKölner meldet Geruchsbelästigung – Beamte machen Entdeckung im Keller

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Der mutmaßliche Kölner Drogenboss Sermet A. mit seinem Verteidiger Wolf Bonn beim Prozessauftakt im Landgericht

Der mutmaßliche Kölner Drogenboss Sermet A. mit seinem Verteidiger Wolf Bonn beim Prozessauftakt im Landgericht

Das Kölner Landgericht führt einen akribischen Prozess gegen den mutmaßlichen Drogenboss Sermet A.

Der Tatkomplex des „Kölner Drogenkrieges“ um den mutmaßlichen Bandenchef Sermet A. und einen Mitangeklagten setzt sich aus 35 Fällen zusammen. Es geht um Geiselnahme, Explosionen, Drogenlieferungen im ganz großen Stil – aber auch um vermeintlich kleineres Randgeschehen. So etwa um einen Zufallsfund von Drogen in einem Kellerraum in Ostheim.

Köln: Anwohner in Ostheim rief Polizei wegen Cannabisgeruchs

Am Dienstag sagte in Saal 112 des Kölner Landgerichts ein Anwohner aus Ostheim aus. Der Mann ist selbst Polizist. Er hatte seine Kollegen verständigt, nachdem er sich über einen penetranten und dauerhaften Geruch von Marihuana aus der Nachbarwohnung belästigt gefühlt hatte. „Der Vormieter hat gelegentlich gekifft, das ist ja in Ordnung“, sagte der Zeuge. Doch das damals im Januar 2024 erst seit wenigen Wochen dort lebende Pärchen hätte es übertrieben.

„Wir konnten die Fenster kaum öffnen“, berichtete der Bewohner des Mehrfamilienhauses, „im Treppenhaus war es ganz schlimm“. Auf Klopfen und Klingeln hätten die Nachbarn nicht reagiert. Daher habe er letztlich die Polizei gerufen. Die Beamten stießen bei einer ersten Sichtung in der Wohnung auf Drogen. Danach durchsuchten sie mit richterlichem Beschluss den Kellerraum.

Dort lagerten laut Anklage knapp 25 Kilogramm Ecstasy, rund fünf Kilogramm Marihuana, rund ein Kilogramm Heroin. Auch eine Feinwaage, die als „Arbeitswerkzeug“ für Drogendealer dienen kann, wurde sichergestellt, dazu 2700 Euro in bar aus einem Schrank.

Köln: Sermet A. soll Drogenlagerung angewiesen haben

Ob er bedroht worden sei, nachdem er die Nachbarn verraten habe, wollte der Vorsitzende Richter Ralph Ernst von dem Zeugen wissen. Dieser verneinte. „Die grüßen mich bis heute nicht – keine Ahnung, warum“, hatte der Mann zuvor geäußert. Er lebe immer noch in der Wohnung im zweiten Stock. Auch die Frau wohne noch dort. Nur den Mann sehe er nicht mehr, der sei „wahrscheinlich in Haft“.

Auf Anweisung des Angeklagten Sermet A. hätten die Drogen dort gelagert, heißt es in der Anklageschrift. Der Fall gilt als ein Puzzleteil in dem riesigen Komplex, den die Justiz akribisch aufklären will. Das Ziel der Staatsanwaltschaft ist die Sicherungsverwahrung – die einschneidendste Maßregel im Strafrecht. Der erst 24-jährige A. käme dann womöglich nie mehr auf freien Fuß.

Köln: Dem Angeklagten droht die Sicherungsverwahrung

Hier kommt es entscheidend auf den psychiatrischen Sachverständigen Stephan Roloff-Stachel an. Der Leiter der LVR-Klinik für Forensische Psychiatrie in Essen muss die aktuelle Gefährlichkeit von Sermet A. bewerten. Bei einer Verurteilung bildet sein Gutachten die Grundlage für die mögliche Verhängung der Sicherungsverwahrung.

Beim Prozessauftakt hatte Verteidiger Wolf Bonn eine Einlassung seines Mandanten angekündigt, die aber bislang noch nicht erfolgt ist. Sermet A. gilt als Schlüsselfigur im Komplex „Kölner Drogenkrieg“, der nach dem Raub von 350 Kilogramm Marihuana aus einer Lagerhalle in Hürth eskaliert ist. Mehrere Tatbeteiligte wurden vor dem Landgericht bereits zu hohen Haftstrafen verurteilt. Ein Urteil im aktuellen Fall wird erst im Sommer erwartet.