In KölnAhnungslose Eltern engagierten vorbestraften Babysitter – Prozess gestartet

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Der Angeklagte neben seiner Verteidigerin und seinem Verteidiger beim Prozessauftakt im Kölner Landgericht.

Der Angeklagte neben seiner Verteidigerin und seinem Verteidiger beim Prozessauftakt im Kölner Landgericht.

Die Eltern aus Köln hatten keine Ahnung, dass sie sich einen vorbestraften Mann mit Betreuungsverbot für Kinder in die Wohnung holten.

Trotz gerichtlichen Verbots soll ein heute 34-jähriger Mann aus Humboldt/Gremberg immer wieder die Nähe zu Familien gesucht und sich über eine Internetplattform als Babysitter angeboten haben. Eltern, die wegen der damaligen Corona-Situation mit Schul- und Kitaschließungen dringend auf eine Betreuung angewiesen waren, holten sich den Vorbestraften nichtsahnend in die eigene Wohnung.

Kölner erhielt Berufsverbot im Kinder- und Jugendbereich

Seit Mittwoch muss sich der Angeklagte Oliver S. vor dem Landgericht Köln verantworten. Der gebürtige Viersener soll in München „Soziale Arbeit“ studiert haben, hier kam es im Jahr 2019 zur einschlägigen Verurteilung. Das bayrische Gericht sprach damals auch ein lebenslanges Berufsverbot als Sozialarbeiter, Kinderpfleger und generell Betreuer von Kindern und Jugendlichen aus.

In 84 Fällen soll der Angeklagte nach seinem Umzug nach Köln gegen die Weisung des Gerichts verstoßen haben, indem er laut Anklage mehrere Kinder betreut haben soll. In zwei Fällen soll es dabei zu Übergriffen gekommen sein, und zwar in der Form, dass der Angeklagte Nacktbilder von kleinen Kindern angefertigt haben soll. Diese wurden laut Anklage auf einem Handy gefunden.

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Laut Anklage zum Missbrauch von Mädchen verabredet

Die Fälle spielen in der Hochphase der Corona-Epidemie. Eltern hatten über eine Internetplattform nach Betreuern für ihre Kinder gesucht. Der Angeklagte soll diese kontaktiert und die Kinder in der Wohnung der Eltern betreut haben, auch während diese im Homeoffice tätig waren. Laut Anklage wurde S. für seine Tätigkeit bezahlt – ein Indiz für eine berufliche Tätigkeit, die untersagt war.

Zwei Kinder soll der Mann in der Badewanne und beim Toilettengang fotografiert haben. Der Fokus soll dabei auf den Geschlechtsmerkmalen gelegen haben, weshalb die Staatsanwaltschaft die Bilder als kinderpornografischen Inhalt einstuft. Weiter wird dem Mann vorgeworfen, sich zum Missbrauch eines Mädchens verabredet zu haben. Deren Bruder hatte das Kind im Internetchat „angeboten“.

Ermittler fanden kinderpornografische Bilder und Video

Ermittler verhinderten das geplante Treffen in Gelsenkirchen im November vergangenen Jahres im letzten Moment, Oliver S. kam in Untersuchungshaft. Bei einer Durchsuchung in dessen Wohnung fanden Beamte auf dem PC und einer Festplatte laut Anklage 372 kinderpornographische Bilddateien und ein Video, das die Vergewaltigung eines Jungen im Alter von sechs oder sieben Jahren zeigt.

„Mein Mandant wird heute keinerlei Erklärungen abgeben“, erklärte Verteidiger Jan-Maximilian Zeller für den Angeklagten, der zumindest dem Anschein nach auffällig gelassen auf der Anklagebank in Saal 32 des Kölner Gerichtsgebäudes saß und hin und wieder lächelte. Für den Prozess wurden insgesamt neun Verhandlungstage terminiert, ein Urteil soll frühestens am 20. September fallen.

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