Der 29-Jährige saß zusammen mit seiner Verlobten auf der Anklagebank im Kölner Justizgebäude.
Prozess am AmtsgerichtBekannte auf den Strich geschickt? Kölner mit kurioser Vorstrafe

Ein 29-Jähriger erhielt wegen Zuhältertätigkeit eine Gefängnisstrafe (Symbolbild).
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Der Vorwurf der sexuellen Ausbeutung einer jungen Frau wog schwer – doch die Stimmung der beiden Angeklagten in Saal 29 des Kölner Amtsgerichts schien gelöst. Ein vorbestrafter 29-jähriger Maschinenschlosser und seine Verlobte saßen gemeinsam auf der Anklagebank. Immer wieder warfen sie sich Blicke zu, grinsten und feixten sogar, als die Geschädigte im Zeugenstand aussagte. Am Ende dürfte zumindest dem männlichen Beschuldigten das Lachen vergangen sein. Er erhielt wegen der Zuhältertätigkeit eine Gefängnisstrafe von insgesamt zwei Jahren und sieben Monaten.
Köln: Angeklagter soll Bekannte ausgebeutet haben
Nur wenige Monate nach einem Haftaufenthalt soll der Hauptangeklagte eine alte Bekannte per Internetdienst Snapchat kontaktiert und ihr bei einem späteren Treffen erzählt haben, wie sie „viel Geld“ verdienen könnte. „Sie ließ sich überzeugen“, erklärte Staatsanwältin Sabine Bolder bei der Anklageverlesung. Im Internet habe der Mann Accounts auf Seiten für Sex-Kontakte erstellt. In Köln und Duisburg habe die Geschädigte dann für den Angeklagten auf den Strich gehen müssen. Den Lohn von den Freiern sollte die Frau laut Anklage in bar erhalten und dem Angeklagten übergeben.
Eine Stunde mit sexuellen Aktivitäten sollte die Freier 250 Euro kosten, so sei es im Vorfeld vereinbart worden. Der Geschlechtsverkehr habe im Auto der Kunden stattgefunden, einmal in einem Büro. Mindestens sechs Treffen listet die Anklageschrift auf. Die Prostituierte sollte einen Anteil von 600 Euro erhalten, bekam laut Anklage aber nur zweimal je 50 Euro ausbezahlt. Auf einem Parkplatz sei es dann zu einem Streitgespräch gekommen. Sie solle sich die Nägel und Wimpern machen und die Lippen aufspritzen lassen, habe der mutmaßliche Zuhälter von der heute 22-Jährigen verlangt.
Köln: Verlobte lediglich wegen Körperverletzung verurteilt
„Ich will das nicht mehr“, habe die Geschädigte gesagt. Der Angeklagte habe ihr daraufhin erklärt, dass sie nicht „einfach so“ aussteigen könne. Sie müsse sich mit 5000 Euro freikaufen, soll er sinngemäß geäußert haben – ansonsten würde er Nacktfotos von ihr veröffentlichen und ihren Eltern mitteilen, dass die Tochter als Prostituierte gearbeitet habe. „Sie nahm die Drohung ernst, zur Zahlung kam es aber nicht“, so Staatsanwältin Bolder. Im Auto anwesend sei zudem die Verlobte des Mannes gewesen. Diese habe der Geschädigten mit der flachen Hand ins Gesicht geschlagen.
Im Zeugenstand berichtete das Opfer, per Bus und Bahn aus dem Kölner Umland zu vereinbarten Treffpunkten angereist zu sein. Vorwiegend der Angeklagte oder seine Verlobte hätten sie anschließend zu den Freiern gebracht. Die Zeugin sagte, beide Angeklagte – sie schwiegen zunächst – hätten gemeinsam gehandelt. Zu diesem Schluss kamen Richterin Julia Schumacher und ihre Schöffen am Ende nicht. Nur der Mann wurde wegen der Zuhältertätigkeit zu einer Haftstrafe verurteilt. Seine Verlobte erhielt wegen der Ohrfeige eine Geldstrafe von 675 Euro wegen Körperverletzung.
Köln: Diebes- und Raubzug führte zu langer Haftstrafe
Hafterfahrung hatte der Angeklagte bereits. Er war Teil eines Quartetts, das im April 2020 eine Tankstelle in Ossendorf überfallen hatte. Mit einer Axt und einem Vorschlaghammer hatten zwei Räuber die Glasschiebetür der Shell-Tankstelle eingeschlagen, die Kassiererin bedroht und 245 Euro erbeutet. Der heute 29-Jährige hatte hinter dem Steuer des Fluchtwagens gesessen und zwischenzeitlich die Hupe betätigt – um den Komplizen laut Urteil zu signalisieren, dass sie sich beeilen sollten. Zwei der Täter wurden geschnappt, nachdem sie auf der Flucht einen Unfall auf der A46 verursacht hatten.
Ermittelt wurde der 29-Jährige, der sich nicht mehr im Auto befunden hatte, trotzdem. Denn das Quartett war zuvor in einen Elektrohandel in Leverkusen eingebrochen. Beim Einschlagen der Vitrinen im Geschäft muss sich der Angeklagte an der Hand verletzt haben. Die Blutspuren konnten die Ermittler ihm durch einen DNA-Abgleich zuordnen. Auf der Leverkusener Brücke rasten die Täter dann noch in eine Radarfalle. Fast fünf Jahre und vier Monate Haft lautete das damalige Urteil am Landgericht. Bei Rechtskraft im aktuellen Fall kämen noch rund zweieinhalb Jahre Gefängnis dazu.
