Meine RegionMeine Artikel
AboAbonnieren

Update

Sperrung der A4 bei Köln
Auto geht bei Flucht in Flammen auf – Polizei ermittelt

2 min
Ein brennendes Auto am Straßenrand

Ein Auto brannte auf der A4 in Höhe Köln-Eifeltor.

Ein 26-Jähriger flüchtete mit einem nicht zugelassenen Auto vor der Polizei. Auf der A4 fing der Wagen Feuer. Der Verkehr kam zeitweise zum Erliegen.

Ein 26 Jahre alter Autofahrer hat am Montagmorgen (21. Juli) auf der A4 bei Köln einen größeren Polizeieinsatz ausgelöst. Der Mann hatte zuvor versucht, sich einer Verkehrskontrolle zu entziehen.

Seine Flucht endete mit einem brennenden Fahrzeug und einer Vollsperrung der Autobahn. Eine starke Rauchentwicklung hatte die Sicht auf beide Fahrbahnen behindert, es bildete sich ein Stau.

Nach ersten Erkenntnissen war der Fahrer gegen 8 Uhr einem Streifenteam aufgefallen, als er mit einem nicht zugelassenen VW Scirocco die Anschlussstelle Frechen passierte. Als die Einsatzkräfte daraufhin Anhaltezeichen gaben, habe der Mann beschleunigt und sei in Richtung Köln davongerast. Dabei soll er laut Polizei auch andere Verkehrsteilnehmende verbotswidrig überholt und dabei den Seitenstreifen genutzt haben.

Fahrer stoppte auf der rechten Spur, als der Wagen Feuer fing

Im Bereich der Anschlussstelle Eifeltor stoppte der 26-Jährige laut Polizei abrupt auf der rechten Spur, als der Wagen aufgrund eines technischen Defektes Feuer fing.

Feuer A4 Höhe Eifeltor UGC Leserreporter Michael Krings

Eine starke Rauchentwicklung behinderte die Sicht auf beiden Fahrbahnen.

Für die Dauer der Rettungs- und Löscharbeiten wurde die A4 zwischen dem Autobahnkreuz Köln-West und dem Autobahnkreuz Köln-Süd voll gesperrt. Einsatzkräfte begleiteten andere Fahrerinnen und Fahrer aus dem Gefahrenbereich rund um den Brandort. Die Rettungskräfte hatten Probleme, zur Unfallstelle durchzukommen – und baten dringend darum, eine Rettungsgasse zu bilden. Verletzt wurde bei dem Vorfall niemand.

Ersten Ermittlungen zufolge war der Wagen des 26-Jährigen bereits seit April 2025 nicht mehr zugelassen. Der Fahrer muss sich nun wegen des Verdachts eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens sowie eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz verantworten.