Mit dem Einsatzstichwort „Randalierer“ war die Polizei im April 2023 zum Clevischen Ring gefahren. Vor Ort fanden sie Waffen und Drogen.
Prozessauftakt in KölnDrogenküche zwischengelagert oder bewaffneter Drogenhandel?

Zum Prozessauftakt lieferte der Angeklagte durch seinen Vetreidiger eine Erklärung für die Waffen und Drogen in seiner Wohnung ab. (Symbolbild)
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Eine Freiheitsstrafe von fünf bis 15 Jahren sieht das Gesetz für das bewaffnete Handeltreiben mit Betäubungsmitteln vor. Ein Geständnis zusammen mit der Annahme eines minder schweren Falls verschiebt den Strafrahmen stark nach unten. Er reicht dann von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Das machte der Vorsitzende der 14. Großen Strafkammer am Mittwoch einem Angeklagten klar, gegen den vor dem Kölner Landgericht der Prozess wegen des Vorwurfs begann, gegen das Betäubungsmittelgesetz verstoßen zu haben. Doch zu einem Geständnis im Sinne der Anklage war der 46-Jährige nicht bereit.
Am späten Abend des 5. April 2023 waren zwei Polizeibeamte, die das Einsatzstichwort „Randalierer“ erhalten hatten, zum Clevischen Ring in Mülheim gefahren. Dort sahen sie sich im ersten Stock eines Mietshauses in der Wohnung um, in der der Angeklagte mit einer Freundin in einen heftigen Streit geraten war. Davon zeugten Verwüstungen im Wohnzimmer. Die Aufmerksamkeit der Polizisten richtete sich aber schnell auf andere Dinge. Etwa auf eine Machete mit einer etwa 35 Zentimeter langen Klinge, die griffbereit auf einem Beistelltisch lag. Bei der folgenden Durchsuchung, die ihnen die Staatsanwaltschaft genehmigte, zeigte sich, dass die Wohnung als Drogenlager diente.
Viel gab es dort sicherzustellen, darunter rund 3,8 Kilogramm Ecstasy-Tabletten, knapp 600 Gramm Amphetamin, an die 900 Gramm Haschisch, mehr als ein Kilogramm Marihuana und 13 Gramm Kokain. Außerdem fanden die Polizisten allerlei für den Drogenhandel typische Utensilien, zum Beispiel Feinwaagen, Messbecher, Trichter, ein Vakuumiergerät, Verpackungsmaterial und eine Geldzählmaschine.
„Drogenküche“ nur zwischengelagert?
Dem Angeklagten wird zur Last gelegt, er habe die Betäubungsmittel seit Anfang 2023 bei sich gelagert, portioniert und verpackt. Darauf habe er sie an „Läufer“ zum Verkauf übergeben oder sie selbst veräußert. Von seinem Verteidiger ließ er folgende Erklärung abgeben: Bei einer Silvesterfeier zur Jahreswende 2022/23 habe er zufällig einen alten Bekannten wiedergetroffen, dem gerade das Mietverhältnis gekündigt worden sei. Aus diesem Grund habe dieser den Mandanten gefragt, ob er für drei, vier Monate seine „Drogenküche“ zwischenlagern könne. Dafür werde er pro Monat 50 Gramm Marihuana bekommen. Der Angeklagte habe sich „breitschlagen“ lassen und dem Bekannten einen Schlüssel für seine Wohnung gegeben.
Anfang Februar sei es so weit gewesen. Tagsüber in einer Werkstatt arbeitend, habe er im Einzelnen nicht mitbekommen, was in der Wohnung vor sich gegangen sei. Drogen für den Verkauf habe er nie verpackt, lediglich das für ihn als Lohn bestimmte Marihuana in einen Lebensmittelkarton gelegt. Die Machete habe er neun oder zehn Jahre zuvor geschenkt bekommen und genutzt, wenn er ausgedehnte Radfahrten durch die Natur unternommen, im Freien übernachtet und ein Werkzeug gebraucht habe, um etwas zurechtzuschneiden. Mit den Drogen stehe sie in keinerlei Zusammenhang. „Ich habe alles falsch eingeschätzt“, zitierte der Verteidiger seinen Mandanten, „ich bedaure es zutiefst“.
Die Frau, mit der er damals in Streit geraten war, will beobachtet haben, dass in seiner Wohnung Leute ein- und ausgingen und schon mal jemand Geld abzählte. Sofern es ihn gibt, könnte der ominöse Bekannte Licht ins Dunkel bringen. Doch wer ist er? Damit mochte der Angeklagte nicht herausrücken. Einen Tag nach der Durchsuchung habe ihm jemand ein Handy gebracht und gesagt, er werde darauf einen Anruf bekommen. So sei es geschehen. Die Person am anderen Ende der Leitung habe ihm gedroht und ihn gewarnt, die Identität des Bekannten preiszugeben. Das Handy habe er danach weggeworfen.
Der Prozess, für den zwei Verhandlungstage vorgesehen sind, soll am 14. September fortgesetzt werden.
