Menschen, die schwarzfahren, fehlt oft das Geld für eine Fahrkarte. Die FDP setzt sich nun dafür ein, von Haftstrafen abzusehen.
„Keine abschreckende Wirkung“Kölner FDF fordert Ende der Strafverfolgung von Schwarzfahren

In Köln sind im Jahr 2022 fast 40.000 Fahräste schwarzgefahren (Symbolbild).
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Schwarzfahren mit den Bahnen und Bussen der Kölner Verkehrs-Betriebe (KVB) soll nicht mehr mit einer Strafanzeige verfolgt werden. Dafür macht sich die FDP-Fraktion im Stadtrat stark. Am Freitag stellte sie einen entsprechenden Antrag für die nächste Ratssitzung vor. Wer bei einer Kontrolle keinen gültigen Fahrausweis vorzeigen kann, muss ein „erhöhtes Beförderungsentgelt“ von 60 Euro zahlen. Nach Auskunft der KVB wird Anzeige erstattet, wenn jemand dreimal innerhalb eines Jahres oder viermal binnen zwei Jahren schwarzfährt, sofern der vorherige Fall nicht länger als drei Monate zurückliegt.
2022 seien mehr als 37.800 Fahrgäste ohne gültigen Fahrausweis erwischt worden; das entspricht einer Quote von rund 2,7 Prozent. Gegen knapp 1800 hat die KVB nach eigenen Angaben Anzeige erstattet; von ihnen seien 393 verurteilt worden. Wenn Verurteilte eine Geldstrafe nicht zahlen können, müssen sie ersatzweise eine Haftstrafe verbüßen. Von den circa 4400 Menschen, die Mitte 2022 in deutschen Gefängnissen eine solche Strafe absaßen, habe jeder Vierte eine Geldstrafe wegen Schwarzfahrens nicht zahlen können, heißt es in dem Antrag.
Die Inhaftierungen seien unverhältnismäßig, sagte Catherine Schöppen, Sprecherin der FDP-Fraktion für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden. Sicher werde im kommenden Jahr auf Bundesebene das Schwarzfahren von einem Straftatbestand zu einer Ordnungswidrigkeit herabgestuft. Bis dahin solle die KVB den Spielraum nutzen, von Strafanträgen abzusehen. So wie in Düsseldorf, wo die Rheinbahn seit Juni nach einer Anweisung durch den Stadtrat dessen Beschluss umsetzt, auf Strafanzeigen zu verzichten.
Köln: FDP-Sprecherin hält Inhaftierungen für unverhältnismäßig
Die Ersatzfreiheitsstrafen seien zu kurz, als dass den Betroffenen, die oft arbeits- und wohnungslos, suchtkrank oder psychisch beeinträchtigt seien, geholfen werden könne, argumentieren die Liberalen. Die Justiz sei überlastet, und Unterbringung, Verpflegung und Kleidung eines Häftlings kosteten das Land rund 191 Euro pro Tag. Der KVB bleibe es unbenommen, das erhöhte Beförderungsentgelts auf zivilrechtlichem Wege einzutreiben. Von einer Geldstrafe sehe sie „keinen Cent“, denn der Betrag gehe an die Staatskasse, sagte Schöppen. Eine abschreckende Wirkung habe die Strafandrohung nicht, weil Schwarzfahrer meist zu arm seien, um sich ein Ticket zu kaufen.
Von den Grünen und der SPD war auf Anfrage zu hören, dass sie den Antrag gutheißen. Anders die CDU. Teresa De Bellis, verkehrspolitische Sprecherin der Fraktion, sagte, sie sei „zwiegespalten“. Zwar täten ihr die Menschen leid, die wegen Zahlungsunfähigkeit ins Gefängnis kommen. Andererseits habe sie kürzlich, als sie eine Schwerpunktkontrolle in Kalk begleitete, erlebt, dass viele Leute ohne Fahrausweis auf der Stelle 60 Euro hätten zahlen können, also über genügend Geld verfügten. Sie halte es für die „sauberste Variante“, darauf zu warten, dass sich auf Bundesebene die Gesetzeslage ändere.
„Wir bleiben derzeit bei unserer langjährigen Praxis im Umgang mit Fahrgästen, die ohne gültigen Fahrschein unterwegs sind“, sagte ein Sprecher der KVB. Die Regelung, bei mehrmaligem Schwarzfahren nur dann Anzeige zu erstatten, wenn der vorherige Fall nicht länger als drei Monate zurückliegt, zeige, dass die KVB „mit diesem Thema schon heute durchaus sensibel“ umgehe. Eine Anzeige biete die Möglichkeit, „das erhöhte Beförderungsentgelt einzuklagen, wenn Fahrgäste dieses wiederholt nicht zahlen“. Gäbe es diese Möglichkeit nicht, hätte das erhebliche Einnahmeverluste zur Folge. Und der „Abschreckungseffekt“, den eine drohende Anzeige hat, wäre nicht mehr vorhanden.
