K.o.-TropfenKölnerin stürzt nach Vergewaltigung sieben Meter tief von Balkon

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Der Angeklagte mit seinem Verteidiger Carsten Göthel und einer Dolmetscherin beim Prozessauftakt im Landgericht.

Köln – Eine Gesichtshälfte ist gelähmt, das Auge schwer geschädigt, die linke Hand nicht mehr einsatzfähig. Mit schwersten Folgen muss eine Kölnerin zurechtkommen, die laut Staatsanwaltschaft in Deutz von einem Arbeitskollegen betäubt und missbraucht wurde. Im Dämmerzustand fiel sie vom Balkon. „Es ist ein Wunder, dass meine Mandantin das überlebt hat“, sagt Anwältin Monika Müller-Laschet.

Kollegin laut Anklage K.O.-Tropfen verabreicht

Seit Freitag muss sich der mutmaßliche Täter vor dem Kölner Landgericht verantworten. Laut Anklage hatte der 39-jährige Werkstoffprüfer im vergangenen Januar seine Kollegin zu sich eingeladen. Man trank zusammen Rotwein. Im Laufe des Abends soll der Mann seinem Opfer K.o.-Tropfen verabreicht haben, wahrscheinlich, indem er diese in das Weinglas der Kollegin träufelte.

Während die Kölnerin aufgrund der Tropfen – in ihrem Körper wurde später die Substanz Gamma-Hydroxybuttersäure festgestellt – bewusstlos war, soll sich der Angeklagte an ihr sexuell vergangen haben. Als Beweismittel gelten mehrere eindeutige Videos, die die Ermittler später auf dem Smartphone des Beschuldigten sicherstellten und auf denen das Opfer zu sehen war.

Sieben Meter tief in den Innenhof gestürzt

Vom Schlafzimmer soll der Angeklagte die Frau dann ins Wohnzimmer gebracht haben. Hier soll um 4.16 Uhr noch ein Foto entstanden sein, was die Frau stehend und wieder teils bei Bewusstsein zeigen soll. Danach muss sie, womöglich um zu flüchten, auf den Balkon der Wohnung im zweiten Stock gelangt sein. Sie stürzte über die Brüstung, schlug im Innenhof mit dem Kopf auf.

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Ein Gutachten hat ergeben, dass ein reines Sturzgeschehen wahrscheinlich ist, sodass der Beschuldigte nicht wegen eines versuchten Tötungsdeliktes angeklagt wurde. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm neben dem sexuellen Missbrauch aber auch fahrlässige Körperverletzung vor. So habe er die Hilf- und Orientierungslosigkeit des Opfers erkannt und den Sturz verhindern können.

Angeklagter rief Anwalt an, nicht den Notarzt

Es sei bezeichnend, dass der Angeklagte nach dem Sturz nicht etwa den Notarzt, sondern seinen Anwalt Carsten Göthel verständigt habe, so die Opfer-Vertreterin Müller-Laschet. Göthel, den der Beschuldigte aus einem früheren Strafverfahren kennen soll, war es dann, der den Notruf getätigt hatte. Zum Prozessauftakt schwieg der Angeklagte auf Anraten seines Verteidigers.

Das Opfer lag mehr als zwei Wochen im Koma und ist bis heute nicht arbeitsfähig. Der sexuelle Übergriff belaste sie zusätzlich psychisch sehr, so ihre Anwältin. Wichtig sei es der Mandantin, dass der Prozess alles aufkläre. Denn sie habe an das Geschehen so gut wie keine Erinnerung.

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