Sicherungsverwahrung möglichKölner schenkt Achtährigem Unterhose und missbraucht ihn

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Missbrauch Prozess

Der Kölner muss sich wegen Kinderpornografie und sexuellen Missbrauch verantworten. 

Köln – Sexueller Missbrauch sowie die Herstellung und der Besitz kinderpornografischer Videos werden einem 41-jährigen Mann zur Last gelegt, der sich seit Mittwoch vor dem Kölner Landgericht verantworten muss.

Die Vorwürfe wiegen umso schwerer, als Andreas O. (Name geändert) zweimal einschlägig vorbestraft ist. Ihm droht die Sicherungsverwahrung. Wird eine solche Maßregel angeordnet, muss der verurteilte Täter nach Verbüßung der Haftstrafe grundsätzlich unbefristet weiter in einer besonderen Anstalt bleiben, um die Bevölkerung vor seiner Gefährlichkeit zu schützen. O., der sich in anderer Sache in Strafhaft befindet, legte ein Geständnis ab. Den Missbrauch zu leugnen hätte ihm schwerlich etwas genutzt, denn er hat ihn auf einem sichergestellten Video festgehalten.

Angeklagter schenkt 8-Jährigen Unterhosen

Die erste angeklagte Tat geschah am 5. Juni 2017 in Bergheim. Zusammen mit einem Bekannten aus Buchheim besuchte er eine Familie, mit der dieser verwandt ist. Davor habe er reichlich Alkohol, Cannabis und Speed konsumiert, sagte er vor Gericht. Seine Vorfreude an jenem Pfingstmontag war groß, denn er würde dem damals achtjährigen Großneffen des Bekannten begegnen; den Jungen kannte er von früheren Begegnungen. Mit Hintergedanken brachte er ihm als Geschenk eine Unterhose mit. Am Abend war er mit dem Jungen allein im Kinderzimmer und brachte ihn dazu, sich auf sexuelle Handlungen einzulassen; unter anderem vollzog er an ihm den Oralverkehr, während er masturbierte. Die ganze Szene filmte er mit seinem Smartphone. Um ein Haar wäre er auf frischer Tat ertappt worden, sagte er, denn „den Bruchteil einer Sekunde“ später habe die Schwester des Jungen an die Tür geklopft.

Bereits 2015 wegen Kindesmissbrauch verurteilt

Noch am Abend habe er die Tat bereut, sagte der Angeklagte. Ihm sei klar gewesen, dass er „versagt“ hatte, das heißt in der Bewährungszeit erneut straffällig geworden war. 2015 hatte ihn das Kölner Amtsgericht wegen sexuellen Kindesmissbrauchs zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilt. Nach dem Besuch in Bergheim sah sich O. immer wieder das Video an und onanierte. Einmal filmte er sich dabei. Auch dieses Video entdeckten die Ermittler auf einem USB-Stick, den sie im Januar 2019 bei einer Durchsuchung beschlagnahmt hatten. Darauf gespeichert war überdies ein weiterer Kinderporno; Andreas O. behauptete, er habe den Stick mit diesem Filmmaterial in einem Karton auf der Straße gefunden und dann seine Dateien hinzugefügt.

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Der Vorsitzende Richter sah Anlass, ihn zu fragen, ob er den Jungen aus Bergheim schon früher missbraucht habe; denn was im Kinderzimmer passierte, wirke „wie eingespielt“. O. beteuerte, es sei das erste und einzige Mal gewesen. Der Prozess ist auf sechs Verhandlungstage angelegt.  

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