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Prozess wegen falscher VerdächtigungMann soll Raubüberfall am Kölner Neumarkt erfunden haben

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Am Neumarkt soll sich der angebliche Überfall abgespielt haben.

Am Neumarkt soll sich der angebliche Überfall abgespielt haben.

Das Handy des Mannes gilt in dem Verfahren als zentrales Beweisstück.

Handelt es sich um einen brutalen Raub im Drogenmilieu am Neumarkt oder ist es doch nur eine erfundene Räuberpistole? Das klärt nun das Amtsgericht. Ein Kölner muss sich wegen falscher Verdächtigung verantworten – weil er den gewaltsamen Diebstahl eines Handys gemeldet und danach damit telefoniert hat. Beim Prozess hatte der Mann aber eine passende Erklärung.

Köln: Anzeige auf Polizeipräsidium in Kalk erstattet

Vergangenen November war der 39-jährige Beschuldigte auf dem Polizeipräsidium in Kalk erschienen. „Er erstattete Anzeige und behauptete, am Abend zuvor am Neumarkt von drei Personen angesprochen worden zu sein“, hieß es in der Anklageschrift. Diese hätten von ihm Geld gefordert, „sonst würden sie ihn abstechen“. Der Anzeigenerstatter gab an, sich zunächst geweigert zu haben.

Daraufhin sei er geschlagen und festgehalten worden, hatte der Mann weiter zu Protokoll gegeben. Man habe ihm seine Bauchtasche entrissen und ein Handy aus der Tasche gezogen. „Tatsächlich befand sich das Handy aber weiter in seinem Besitz“, sagte der Staatsanwalt. Die Geschichte des Raubes sei also offensichtlich erfunden. So landete der Anzeigenerstatter selbst vor Gericht.

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Köln: Angeblich geraubtes Handy laut Anklage weiter genutzt

Dem Angeklagten sei es darauf angekommen, ein Strafverfahren gegen die drei Personen vom Neumarkt in Gang zu setzen, was auch geschehen sei. Dieses wurde eingestellt. Beim Prozessauftakt beharrte der Angeklagte aber darauf, an jenem Tag tatsächlich überfallen worden zu sein. Er kenne die Täter aus dem Drogenmilieu. Angeblich wollte das Trio Schulden bei ihm eintreiben, sagte er.

Dass die Ermittlungsbehörden von einer erfundenen Geschichte ausgingen, lag an der Auswertung von Handydaten. Auf Bitten der Polizei hatte der 39-Jährige die Gerätenummer des Smartphones übermittelt. Eine Überprüfung ergab jedoch, dass das Handy von dem Beschuldigten weiter genutzt worden sei. Für die Ermittler der klare Beweis, dass der Raub so nicht stattgefunden haben kann.

Köln: Staatsanwalt will den Fall weiter aufklären

Verteidigerin Susanne Cziongalla erklärte für den Mandanten, dass eine Verwechslung vorliege. Der gesundheitlich angeschlagene Mandant habe über seine Betreuerin versehentlich die Gerätenummer seines neuen Handys übermitteln lassen. Er habe sich nach dem Raub ein baugleiches Modell zugelegt. Die Betreuerin bestätigte im Zeugenstand, dem Klienten dafür Geld ausgezahlt zu haben.

„Er ist auch keiner, der Geschichten erfindet“, erklärte die Betreuerin. Anwältin Cziongalla regte daraufhin an, das Verfahren ohne Urteil einzustellen. Der Richter zeigte seine Bereitschaft, die Beweislage sei dünn. Er scheiterte aber am Veto des Staatsanwalts. Nun sollen vom Angeklagten die Handy-Rechnungen mit den Gerätenummern beigebracht werden. Der Prozess wird fortgesetzt.