Die neuen Regeln zur Gestaltung der Außengastronomie müssen Lokale in der Altstadt und Deutzer Messe noch in diesem Jahr umsetzen. So reagieren die Wirte.
Pavillons verbotenNeue Regeln für Kölner Außengastro – Altstadt verliert 800 Sitzplätze

Für die Außengastronomie gelten ab diesem Jahr neue verbindliche Regeln in der Außengestaltung. Dieses Jahr müssen Altstadtlokale und Betriebe im Bereich Deutzer Messe die neuen Regeln ab dem 1. Oktober umsetzen.
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Bei den ersten milden Temperaturen und Sonnenstrahlen sind die roten, blauen und weißen Pavillons vor den Lokalen im Rheingarten der Altstadt wohl nicht mehr nötig: Der Wetter- und Windschutz hat den Gastronomen jedoch über die ungemütliche und wirtschaftlich schwächere Saison geholfen.
Nun ist klar: Solche Pavillons dürfen in der Altstadt und im bereich Deutz/Messe nur noch bis Ende September genutzt werden, ab dem 1. Oktober sind sie komplett verboten. Das steht im neuen Regelwerk „Köln.Gestaltet.Außengastronomie“ der Stadt Köln, einem Gestaltungshandbuch, das in einem mehrjährigen Prozess zwischen Verwaltung, Interessensvertretern der Gastronomie, Bürgervereinen und Organisationen für Barrierefreiheit erarbeitet wurde.
Wilhelm Wichert vom Traditionslokal Haxenhaus in der Altstadt war von Anfang an bei den rund 15 Treffen dabei. „Es war ein produktiver Ablauf, wir haben lernen müssen, dass wir nicht allein auf Gottes Erden hier wohnen und nicht alles bestimmen können. Es ist also ein Kompromiss geworden“, sagt Wichert.
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Außengastronomie Köln: Strengere Regeln für Altstadt und Messe/Deutz
Von rund 150 Regelungen in den vergangenen Jahrzehnten gebe es laut Wichert nun nur noch 30 oder 40: Das sei ein Fortschritt, vor allem, da die Gäste mittlerweile die Außengastronomie den Innenräumen bevorzugten. „Vor 30 Jahren wollte noch keiner draußen sitzen“, so Wichert. Dennoch seien die Auflagen mit erheblichen Kosten und Aufwand verbunden.
„Je gepflegter, hochwertiger und besser aufeinander abgestimmt die Außengastronomie im öffentlichen Raum gestaltet ist, desto positiver prägt sie das Stadtbild“, heißt es in dem 35 Seiten umfassenden Gestaltungshandbuch. Die Gastronomie der Stadt muss die Auflagen stufenweise umsetzen. Altstadtlokale und Gastrobetriebe im Bereich Messe/Deutz – die sogenannte „Internationale Zone“ – müssen sich gemäß dem neuen Stufenmodell zuerst an die neuen Regeln halten.

Das neue Regelwerk für die Gestaltung der Außengastronomie verbietet ab dem 1. Oktober in der Altstadt solche pavillonartigen Windschutzelemente.
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Im nächsten Jahr sind dann Betriebe in der stark frequentierten „stadtweiten Zone“ an der Reihe und im Jahr 2028 sollen alle restlichen folgen. Die Karte mit den Zonen ist online unter der Bezeichnung „Bedeutungsplan der Stadt Köln“ einsehbar.
Die Stadt begründet das Stufenmodell damit, dass „eine gleichzeitige Umsetzung für die rund 2500 Kölner Gastronomiebetriebe nicht möglich ist“. Somit räumt sie ihnen eine Übergangsfrist ein. Die neuen, angepassten Genehmigungen sollen ab Oktober dann für drei Jahre gelten, heißt es.
Für die internationale Zone gelten dabei strengere Auflagen. Auf Plätzen wie dem Heumarkt und Alter Markt sind etwa jegliche Wetter- und Windschutzelemente verboten. Für andere Orte der Altstadt gilt: Die Elemente müssen transparent sein, dürfen nicht schwerer als 25 Kilo wiegen und nicht höher als 1,50 Meter sein.

Am Haxenhaus werden transparente Glaselemente verwendet mit Blumenkästen und Sonnenschirmen verwendet. (Stand 24. Februar 2026)
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Grundsätzlich in allen Zonen verboten sind Plastikstühle, Bierzeltgarnituren, Gaspilze, Stehtische sowie Palettenmöbel. In der Altstadt dürfen Sonnenschirme nur in den Boden eingelassen sein. Auf diese Regeln hatte man sich grob bereits 2025 geeinigt.
Auch die Sicherheit von Fußgängern wird im Gestaltungshandbuch geregelt. Bei Neubauten und umgebauten Straßenzügen soll der Bürgersteig mindestens 1,80 Meter breit frei bleiben, damit Rollstuhlfahrer, Kinderwagen und Fußgänger genug Platz haben. Im Straßenbestand gilt eine Mindestbreite von 1,50 Meter für den Gehweg.
Kölner IG Gastro hat für Parkflächen und Gestaltungsfreiheit gekämpft
Maike Block von der Interessensgemeinschaft Gastro zeigt sich insgesamt zufrieden: „Ich fand sehr positiv, dass es diese Partizipationsmöglichkeit gab. Für uns sind die Regeln eine Einschränkung, vor allem was die Flächen angeht, die zugunsten der Fußgänger erweitert wurden. Für manch einen Gastronomen bedeutet das, dass er sehr viel weniger oder gar nichts mehr aufstellen kann“, sagt Block.
Im Gegenzug dürften Parkplätze nach dem Motto „Sitzen statt Parken“ weiter für die Außengastro genutzt werden: Als Kompensation für wegfallende Plätze sei das „wirtschaftlich super wichtig“, sagt Block.

Maike Block von der Interessensgemeinschaft Kölner Gastro ist erst einmal zufrieden. (Archivbild)
Copyright: IG Gastro
Erkämpft haben sich die Gastronomen, dass Wind- und Wetterschutzelemente nicht grundsätzlich verboten worden sind. „Die waren von der Stadt erst gar nicht gewünscht, aber Plexiglas-Elemente zusammen mit einem Schirm und Kissen sowie Decken können das Draußensitzen gemütlich machen“, sagt Block. Auch begrüßen die Gastronomen, dass Farben für Möbel, Schirme, Markisen und Sitzkissen nicht vorgegeben werden. Hier habe man sich auf „hochwertige Gestaltung“ geeinigt, wobei die Stadt gedeckte Farben und farblich abgestimmte Möbel empfiehlt.
„Die Gestaltungsfreiheit ist geblieben und das ist super wichtig für uns. So ist es möglich, dass man in der Schaafenstraße zum Beispiel regenbogenfarbene Kissen verwenden kann – was für die Identität Kölns wichtig ist.“ „Hochwertig“ bedeute zwar teuer, doch immerhin gebe es nun Planungssicherheit, sodass die Gastronomen entsprechend in langfristige Lösungen investieren können.
Haxenhaus-Betreiber bedauert Wegfall der Außengastronomie auf Rasen des Rheingartens
Vier Schirme in den Boden einzulassen, hätte allein drei Monate gedauert, sagt Wilhelm Wichert vom Haxenhaus. Zudem bedauert der Gastronom den Wegfall der zusätzlichen Tische auf den erhöhten Rasenflächen im Rheingarten mit Blick auf den Rhein.

Wilhelm Wichert betreibt mit seiner Familie seit Jahrzehnten das Haxenhaus an der Frankenwerft. Er war in der IG Altstadt engagiert (hat sich aufgelöst) und beim Prozess zum Gestaltungshandbuch beteiligt. (Archivbild)
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Unabhängig vom Gestaltungshandbuch darf dort nämlich seit Ende 2025 kein Mobiliar mehr aufgestellt werden. Bei sieben Lokalen seien das rund 200 Tische und Platz für etwa 800 Personen oder mehr, schätzt Wichert. Die Stadt bestätigt auf Anfrage, dass der hergerichtete Rheingarten auf seinen Wiesen nicht mehr bestuhlt werden könne, da es sich um ein Landschaftsschutzgebiet handelt. Während der Pandemie sei die Stadt kulant gewesen und hatte den Gastronomen die Tische erlaubt. Doch Rasenfläche und Baumbestand hätten „erhebliche Schäden“ genommen, so der Stadtsprecher. Doch die pandemiebedingten, gelockerten Auflagen seien ausgelaufen.

Das Delfter-Haus hat blaue Windschutzelemente: Tische und Stühle dürfen sie seit Ende letzten Jahres nicht mehr auf den Rasenflächen mit Rheinblick aufbauen.
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Für die jungen Gastronomen des Delfter-Hauses am Buttermarkt ist der Wegfall ihrer 80 von insgesamt 160 Außenplätze nun zusätzlich zu den neuen Gestaltungsauflagen ein spürbarer Einschnitt. „Wir haben das Lokal letztes Jahr im Mai übernommen, da war noch keine Rede davon, dass der Rasen nur noch bis Ende des Jahres bestuhlt werden kann“, klagt Lasse Prumbaum, einer von drei Betreibern, die auch das Augustinerbrauhaus am Heumarkt führen.
Delfter-Haus-Betreiber in der Kölner Altstadt darf Pavillon künftig nicht mehr nutzen
Außerdem zweifelt Prumbaum an den neuen Vorgaben für Windschutzelemente: „Es gibt keine transparenten Trennwände, die nur 25 Kilo wiegen. Wir haben mit verschiedenen Herstellern gesprochen, die schützen dann nicht vor Wind, mit der Feuerwehr haben wir auch gesprochen, die sahen keinen Problem darin, wenn die 60 oder 70 Kilo wiegen“ sagt Prumbaum.

Das Delfter-Haus hat seit Mai 2024 neue Betreiber: Lasse Prumbaum und seine Kollegen führen auch das Augustiner-Brauahaus am Heumarkt.
Copyright: Maria Gambino
Hintergrund des neuen Gestaltungshandbuchs war ein Streit in der Stadt im Frühjahr 2022: Dieser hatte sich an Blumenkübel in Terrassen entfacht. Eine amtliche Mitteilung hatte das Aufstellen von Blumenkübel untersagt. Die coronagebeutelten Gastronomen fühlten sich städtischer Willkür ausgesetzt.
Ein Moratorium des Stadtrates im Sommer 2022 führte dann dazu, dass Gestaltungsfragen bei Kontrollgängen von Ordnungsbeamten in Lokalen keine Rolle spielen – so lange kein verbindliches Regelwerk besteht. Im Dezember 2024 beauftragte der Stadtrat die Verwaltung, ein neues Regelwerk zu erstellen. Seit 2025 können neu errichtete Außengastronomieflächen unter Berücksichtigung des Gestaltungshandbuchs in allen Zonen genehmigt werden.

