Prozess gegen ObdachlosenMann bricht in Wohnung ein und vergewaltigt Kölnerin

Lesezeit 3 Minuten
Der Angeklagte mit seinem Verteidiger Jörg Kranendonk beim Prozessauftakt im Landgericht Köln

Der Angeklagte mit seinem Verteidiger Jörg Kranendonk beim Prozessauftakt im Landgericht Köln

Das Kölner Landgericht verhandelt gegen einen Obdachlosen, der eine Frau in Köln-Mülheim vergewaltigt haben soll.

Ein Albtraum für jeden Menschen, ein absolutes Horrorszenario, so umschreibt Opfer-Anwältin Funda Bicakoglu das Verbrechen, das an ihrer Mandantin verübt worden sei. Vor dem Landgericht Köln muss sich ein Obdachloser verantworten, der laut Staatsanwaltschaft durch die offen stehende Terrassentür in eine Erdgeschosswohnung in Mülheim gestiegen, die Bewohnerin attackiert und vergewaltigt haben soll. Zum Prozessauftakt stritt der 30-jährige Beschuldigte alles ab.

Köln-Mülheim: Frau in ihrer Wohnung vergewaltigt

Die Anklageschrift beschreibt, dass sich die Bewohnerin an einem Freitagmorgen gerade im Badezimmer ihrer Wohnung befunden habe, als der fremde Mann plötzlich hinter ihr aufgetaucht sei. Er wolle Sex, habe der Eindringling geäußert und die Frau ins Schlafzimmer gezerrt. „Sie flehte ihn an, sie in Ruhe zu lassen“, so der Staatsanwalt, doch der Täter habe kein Pardon gezeigt. Er habe sein weinendes Opfer entkleidet und den Geschlechtsverkehr vollzogen. Dann flüchtete der Täter aus dem Mehrfamilienhaus.

Der Geschehen ereignete sich im August 2015, vergangenen Juli wurde der Tatverdächtige verhaftet. „Acht Jahre der Ungewissheit lagen da hinter meiner Mandantin, wer ihr das angetan hat und ob der Täter vielleicht irgendwann wiederkommt“, sagt Anwältin Bicakoglu. Der Geschädigten sei die eigene Wohnung als Rückzugsort genommen, jedes Sicherheitsgefühl zerstört worden.

Alles zum Thema Amts- und Landgericht Köln

Köln: Genmaterial am Körper des Opfers hinterlassen

Ein Treffer in der DNA-Datenbank hatte letztlich auf die Spur des heute 30 Jahre alten Beschuldigten geführt. In der Tatwohnung hatte er sein Genmaterial am Körper des Opfers und an einer Zahnbürste hinterlassen, die er benutzt hatte. „Zu diesem Fall kann ich nur sagen, dass ich das nicht war und auch noch nie davon gehört habe“, erklärte der Angeklagte in Saal 213 des Kölner Justizgebäudes.

Neue DNA-Spuren hatte der Angeklagte offenbar bei einem Vorfall im niedersächsischen Achim hinterlassen. Dort war der Mann in eine Wohnung eingestiegen, wollte dort angeblich duschen. Bewohner waren zu diesem Zeitpunkt nicht zu Hause. Richter Benjamin Roellenbleck wies auf eindeutige Parallelen zum aktuellen Fall hin.

Kölner Landgericht: Angeklagter spricht von vertauschten DNA-Tests

Wahrscheinlich seien DNA-Tests vertauscht worden, anders könne er sich die Anklage nicht erklären. In Achim sei er nur in die Wohnung eingestiegen, da diese einen sehr chaotischen Eindruck gemacht und die Tür offen gestanden habe. „Ich wollte helfen“, behauptete der Angeklagte. Das anschließende Ermittlungsverfahren habe letztlich auch nichts ergeben.

Dass er Jahre zuvor in Köln eine Frau vergewaltigt habe, könne schon deshalb nicht sein, da er noch nie im Rheinland gewesen sei. Der Mann erzählte, seit vielen Jahren in Bremen auf der Straße zu leben. „Ihre Eltern sagen aber, dass Sie in ganz Deutschland unterwegs waren, das belegen Bußgelder für Schwarzfahrten mit dem Zug“, erklärte Richter Roellenbleck.

Köln: Angeklagtem drohen viele Jahre Gefängnis

Als der Beschuldigte mit dem Kopf schüttelte, sagte der Richter: „Es bringt auch nichts, jetzt immer alles abzustreiten.“ Der 30-Jährige erklärte, vielleicht Jahre vorher mal in Köln gewesen zu sein, aber nur ganz kurz. Er beharrte weiter darauf, unschuldig zu sein: „Mir kommt da selbst die Galle hoch, wenn ich sowas lese, ich würde sowas nicht machen.“

Auch ein weiteres Indiz spricht laut Gericht für eine Täterschaft des Angeklagten. So habe dieser sich gegenüber seines Opfers als „Sina aus Tunesien“ bezeichnet und damit seinen Vornamen verraten. Der Geschädigten blieb durch das Aussageverhalten des Beschuldigten eine detailreiche Aussage im Gerichtssaal nicht erspart. Dem mutmaßlichen Täter droht nun eine lange Haftstrafe und aufgrund einer vorhandenen geistigen Krankheit womöglich die dauerhafte Einweisung in die geschlossene Psychiatrie.

KStA abonnieren