Führerschein entzogenKölner Promi-Anwalt steht wegen Trunkenheit am Steuer vor Gericht

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Außenfassade eines Hochhauses mit der Aufschrift „Amtsgericht“.

Der Fall wurde vor dem Kölner Amtsgericht auf der Luxemburger Straße verhandelt.

Ein bekannter Anwalt aus Köln ist mit 1,66 Promille aus dem Straßenverkehr gezogen worden. Nun musste er sich vor Gericht verantworten.

Voller Reue zeigte sich am Mittwoch ein Rechtsanwalt, als er sich vor dem Kölner Amtsgericht wegen Trunkenheit im Straßenverkehr verantwortete. In der Nacht zum 6. Mai dieses Jahres war er in einem Geländewagen auf der Aachener Straße in eine Verkehrskontrolle geraten. Der Alkolholtest ergab 1,66 Promille. Seitdem hat er keinen Führerschein mehr.

„Wahnsinn“ sei es gewesen, sich betrunken ans Steuer zu setzen, sagte der Mann. „Ich hadere mit mir selbst, es ist unfassbar.“ Vorausgegangen war nach seiner Darstellung ein langer Abend einer anderen Anwaltskanzlei. Von den Gesprächen habe er sich erhofft, geschäftsträchtige Kontakte zu knüpfen. Dabei habe er den Überblick verloren, wie viel Wein er trank. „Wenn das Glas halb leer war, wurde von einer Servicekraft sofort nachgeschenkt.“

Der Verteidiger sagte: „Ihm war nicht klar, dass der Abend so verlaufen würde.“ Danach habe sein Mandant nicht nach Hause, sondern zu einem Freund ins näher gelegene Junkersdorf fahren wollen, um dort zu übernachten. „Einige Hundert Meter ist er gefahren, da war es schon passiert.“ Von vorsätzlicher Trunkenheit, die angeklagt war, könne keine Rede sein; das Verhalten sei lediglich fahrlässig gewesen.

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Sein Mandant habe längst begonnen, sich „um die Problematik zu kümmern“, und nehme nach einer Erstberatung an verkehrspsychologischen Gruppengesprächen teil. Aus dem Fahreignungsregister, besser bekannt als Verkehrssünderdatei, geht unter anderem hervor, dass der Angeklagte einen Punkt dafür bekommen hat, dass er angetrunken mit einem Kleinkraftrad unterwegs war. Vorbestraft ist er nicht.

Zu Beginn der Verhandlung ging es um seine Lebensverhältnisse, vor allem um die Einkommenssituation. Von ihr hängt ab, welche Tagessatzhöhe für die Geldstrafe festgesetzt wird. Der Rechtsanwalt, der dadurch bekannt geworden ist, dass er zahlreiche Prominente, darunter Stars der Unterhaltungsbranche, vertreten hat, sprach von einer „Vollkatastrophe“, die ihm die Corona-Pandemie beschert habe.

Das Geschäft sei komplett eingebrochen, und noch immer habe er sich nicht davon erholt. Das Ersparte sei aufgezehrt; er lebe von der Unterstützung durch seine Frau, auch wenn sie inzwischen getrennt seien. Obendrauf komme der Führerscheinentzug. In seinem letzten Wort sagte er, das Wichtigste sei, dass durch die Trunkenheitsfahrt niemand zu Schaden kam.

Anwalt vertrat bereits zahlreiche Prominente

Die Vertreterin der Anklage forderte eine Geldstrafe in Höhe von 30 Tagessätzen à 40 Euro; der Verteidiger beantragte, es bei 20 Tagessätzen zu je 15 Euro zu belassen. Die Richterin folgte dem Antrag der Staatsanwältin, setzte allerdings als Frist der Führerscheinsperre nicht vier, sondern nur drei Monate fest. Dem Angeklagten hielt sie zugute, er habe glaubhaft versichert, die Tat nicht vorsätzlich begangen zu haben, sich reuig gezeigt und bereits Maßnahmen ergriffen, um den Vorfall aufzuarbeiten.

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