Köln – Erst die Arbeit, dann das Vergnügen, dachte sich offenbar eine Gruppe von Geschäftsleuten, die nach einer Konferenz in Köln die Dienste von mehreren Prostituierten in Anspruch nahm. Für einen der Manager wurde die Nacht im Nachhinein sehr teuer. Er wurde erpresst.
Denn die Liebesdame, mit der der Geschäftsmann laut Anklage der Staatsanwaltschaft „intimen Kontakt“ hatte, beließ es nicht bei dem ausgemachten Honorar, sondern wollte mehr. Am Freitag musste sich die 36-Jährige daher vor dem Kölner Amtsgericht verantworten.
Mit Diffamierung gedroht
Die Prostituierte hatte dem verheirateten Freier gedroht, dessen Ehefrau, Kinder, Nachbarn und den Arbeitgeber über den Kontakt zu ihr zu informieren, indem sie ihn etwa im Internet auf sozialen Netzwerken diffamieren würde. Das könne er gegen eine Zahlung von 1000 Euro abwenden.
Aus Angst, dass sein Besuch bei einer Prostituierten auffliegt, zahlte der Mann tatsächlich. Er übergab der Dame den geforderten Geldbetrag bei einem ausgemachten Treffen am Kölner Hauptbahnhof und hoffte offenbar, dass die brisante Angelegenheit damit für ihn erledigt sei.
Die Angeklagte ließ jedoch nicht locker, im Gegenteil, ihre Forderungen wurden immer höher. Sie drohte, bei dem Mann zu Hause aufzutauchen und erhielt als Schweigegeld Beträge in Höhe von 3000 Euro, 4000 Euro und schließlich noch eine Summe von 15000 Euro in Bar ausgehändigt.
Mit Polizei überführt
Der Geschäftsmann erstattete erst Anzeige, nachdem sich die Prostituierte nach einem halben Jahr Funkstille erneut bei ihm gemeldet hatte, diesmal mit einer Forderung von 5000 Euro. Bei der ausgemachten Geldübergabe am Bahnhof waren dann Polizisten dabei. Die Dame war überführt.
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„Es tut mir sehr leid, das war damals einfach so“, sagte die Angeklagte zu den ihr gemachten Vorwürfen. Sie sei mittlerweile nicht mehr im horizontalen Gewerbe tätig, sei verlobt und habe drei Kinder bekommen. Seit der letzten Erpressung im Mai 2015 habe sie ein straffreies Leben geführt.
Richter Frank Altpeter verhängte am Ende zwei Jahre Haft auf Bewährung. Strafschärfend rechnete er der Dame an, von ihrer Gier getrieben nicht von ihrem Opfer abgelassen und immer mehr gefordert zu haben. Die Beute in Höhe von 23.000 Euro muss sie zurückzahlen.