Die Krebspatienten hatten eine Legionellen-Infektion erlitten. Auf der Anklagebank saß ein Verantwotlicher für Klimatechnik.
Drei Patienten totRichter stellt Strafverfahren ein und übt heftige Kritik an Kölner Uniklinik

Drei Krebspatienten der Uniklinik starben nach einer Legionellen-Infektion.
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Rund sechs Jahre nach einer Legionellen-Infektion an der Uniklinik Köln mit drei Toten und drei Verletzten hat das Kölner Landgericht das Strafverfahren gegen einen Techniker gegen Zahlung von 2.000 Euro eingestellt. Zwar sah das Gericht den damals bei einem Tochterunternehmen der Klinik beschäftigten 60-Jährigen in einer Mitverantwortung für die Ausbreitung der Legionellen in einer Verdunstungskühlanlage. So hätte der Angeklagte die Gabe von Bioziden in die Anlage engmaschiger kontrollieren müssen. Der vom Angeklagten zu verantwortende Tatbeitrag sei aber „sehr gering“.
Kölner Richter kritisiert Organisationsstruktur der Uniklinik
„Die wesentliche Verantwortung liegt ganz woanders“, betonte der Vorsitzende Jan F. Orth nun in der Urteilsbegründung. „Die Organisationsstruktur der Uniklinik in den Jahren 2019 und 2020 hinterlässt – ich kann das nicht anders formulieren – ein ganz desaströses Bild.“ Obwohl allgemein bekannt gewesen sei, welch große Gefahr von der verwendeten Verdunstungskühlanlage für die Verbreitung von Legionellen ausging, sei damals in der Uniklinik völlig ungeklärt gewesen, wer für die Kontrolle des Wassers in der Anlage auf Krankheitserreger zuständig sei. „Das ist für die Kammer nicht nachvollziehbar“, sagte Orth.
„Eine Vielzahl höher angesiedelter Verantwortungsträger hat vielfache, kausale Verursachens-Beiträge zu den eingetretenen Krankheits- und Todesfällen zu vertreten“, machte der Vorsitzende weiter deutlich. Im Gegensatz zu dem 60-Jährigen hätten diese aber weder auf der Anklagebank gesessen oder Verantwortung übernommen noch hätten sie zur Aufklärung des Falls beigetragen.
Stattdessen hätten sie in Zeugenaussagen noch versucht, „die Kammer hinters Licht zu führen“. Belangt werden kann nun aber niemand mehr: Wegen bereits eingetretener Verjährung wird es in dem Fall zu keinen weiteren Strafverfahren kommen.
Köln: Wasser von Klimaanlage wurde nicht untersucht
In den Sommermonaten 2020 hatte die Uniklinik zur Klimatisierung ihres Bettenhauses eine sogenannte Verdunstungskühlanlage mit zwei offenen Rückkühlwerken eingesetzt. Diese wurde mit Wasser betrieben, das in der Anlage zirkulierte. Nach einer Reinigung im Januar ging die Vorrichtung im Mai in Betrieb.
Der beschuldigte Techniker habe es laut Anklageschrift der Staatsanwaltschaft versäumt, zwingend vorgeschriebene Laboruntersuchungen des Wassers auf Keime durchzuführen oder in Auftrag zu geben. So hätten sich unbemerkt Legionellen gebildet und immer weiter vermehrt.
Köln: Drei Krebspatienten starben nach Legionellen-Infektion
Drei Krebspatienten im Alter von 55 bis 81 Jahren, die in der Uniklinik mit einer Chemotherapie behandelt wurden, entwickelten durch Einatmen der belasteten Luft eine Lungenentzündung – ihre geschwächten Körper erholten sich davon nicht mehr. „Ich bedauere, dass drei Menschen gestorben sind und soweit ich die Verantwortung dafür trage, möchte ich mich bei den Angehörigen entschuldigen“, hatte der Angeklagte zum Prozessauftakt erklärt.
Verteidiger Jürgen Graf hatte geäußert, dass der Angeklagte über Jahrzehnte anstandslos für die Uniklinik gearbeitet habe. Und auch nach dem Geschehen habe es für diesen keine arbeitsrechtlichen Konsequenzen gegeben. Der Anwalt kritisierte, dass sich die Ermittler regelrecht auf seinen Mandanten „eingeschossen“ hätten. (hpu/dpa)
