Schäferhund beißt Kölner PolizistinTierhalter legt Einspruch gegen Strafbefehl ein

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Symbolbild

Köln – Es war noch hell, als Polizistin Sandra B. (30, alle Namen geändert) im Juli vergangenen Jahres kurz vor 22 Uhr in Junkersdorf im Wald noch eine Runde mit dem Fahrrad drehte. Plötzlich sprang ihr unangeleint ein belgischer Schäferhund entgegen, biss sie in die Wade und trollte sich. Der anschließende Dialog mit den Hundehaltern, die zunächst noch außer Sichtweite waren, hatte die Polizeibeamtin derart erzürnt, dass sie Strafanzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung erstattete. Fahrlehrer Dieter S. erhielt daraufhin einen Strafbefehl über 1500 Euro, gegen den er vor dem Amtsgericht Einspruch einlegte.

Er fühle sich durch die Verurteilung „ungerecht behandelt“, begründete er über seinen Anwalt sein Veto. Immerhin habe er der Polizistin damals ganz selbstverständlich seine Personalien in den Block diktiert, ihr ein Glas Wasser angeboten, seine Haftpflichtversicherung genannt und sie gefragt, ob er sie zu einem Arzt fahren solle, was allerdings abgelehnt worden sei. „Hier hilft ein Urteil nicht wirklich weiter“, befand dann auch die Richterin. „Sie sind nicht vorbestraft und bestreiten den Sachverhalt ja auch nicht.“ Alles schien auf eine Verfahrenseinstellung hinauszulaufen, nur die Polizistin sollte noch gehört werden.

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Doch dann drehte sich die Meinung der Richterin ins Gegenteil, als die Polizistin – vom Geschehen sichtlich noch beeindruckt – im Zeugenstand ihre Aussage machte. „Ich war empört über die empathielose Haltung, die mir entgegenschlug“, sagte die Beamtin und meinte das Verhalten des auch im Gerichtssaal eher wortkarg agierenden Fahrlehrers, als sie ihm die blutende Bisswunde an ihrem Bein zeigte.

Weitere Zeugen müssen gehört werden

„Da kam kein einziger Schritt, um mir zu helfen, ihm war wohl die Tragweite nicht bewusst, welches Gefahrenpotenzial ein nicht angeleinter Hund bedeuten kann“. Auch habe er nicht etwa den Hund sofort angeleint, sondern vielmehr auf den sich am Boden wälzenden Vierbeiner mit den Worten hingewiesen: „Sehen Sie doch, wie friedlich der ist.“

Weder habe man ihr angeboten, sie zum Arzt zu fahren noch sonstige Hilfsangebote gemacht. Zudem habe die Frau des Fahrlehrers ihr die Schuld für das Verhalten des Hundes angelastet: „Sie sind bestimmt ohne Licht gefahren.“

Der Fahrlehrer schüttelte angesichts der Aussage nur ungläubig den Kopf, weil seine Version des Geschehens eine ganz andere war. Wessen Erinnerung nun stimmt, soll die Vernehmung weiterer Augenzeugen klären helfen. Diese werden an einem weiteren Verhandlungstag gehört.

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