Köln-KlettenbergSeniorin stirbt nach „Dooring“-Unfall – BMW-Fahrer weist jede Schuld von sich

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Bei sogenannten „Dooring“-Unfällen prallen Fahrradfahrer gegen sich öffnende Autotüren.

Bei sogenannten „Dooring“-Unfällen prallen Fahrradfahrer gegen sich öffnende Autotüren.

Die 81-jährige E-Bike-Fahrerin schleuderte durch die Luft und erlag ihren schweren Verletzungen.

Mit einem tödlichen „Dooring“-Unfall muss sich derzeit das Kölner Amtsgericht beschäftigen. Der Begriff lehnt sich an dem englischen Wort für Tür („Door“) an und bezeichnet Kollisionen von Radfahrern mit Autotüren, die geöffnet werden. In diesem Fall hatte eine Seniorin mit ihrem E-Bike die Luxemburger Straße befahren. Dem Fahrer eines BMW wird fahrlässige Tötung vorgeworfen. Beim Prozessauftakt wies der 76-jährige Angeklagte jedoch jede Schuld von sich.

Köln-Klettenberg: E-Bike-Fahrerin tödlich verunglückt

Laut Anklageschrift der Staatsanwaltschaft soll der Beschuldigte vor fast genau zwei Jahren mit seinem Fahrzeug an der Straße in Klettenberg gehalten haben. „Er öffnete die Fahrertür und übersah die Geschädigte“, sagte der Staatsanwalt. Die E-Bike-Fahrerin sei mit der Kante der Tür kollidiert und mit Rücken und Hinterkopf auf dem Asphalt aufgekommen. Die Frau erlitt unter anderem ein Schädel-Hirn-Trauma und erlag ihren schweren Verletzungen wenig später in der Kölner Uniklinik.

Der Angeklagte habe die Rückschaupflicht missachtet und damit gegen die bestehenden Sorgfaltspflichten im Straßenverkehr verstoßen. Eine Gefahr für Fahrradfahrer sei für den BMW-Fahrer vorhersehbar gewesen, der Tod der Fahrradfahrerin hätte laut Staatsanwalt verhindert werden können. Dem Beschuldigten drohen wegen des Vorwurfs der fahrlässigen Tötung bis zu fünf Jahre Gefängnis, aber auch eine Geldstrafe sieht der Strafrahmen des Gesetzesbuches vor.

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Köln: BMW-Fahrer weist die Vorwürfe zurück

„Wir drücken unser Bedauern aus“, sagte der Verteidiger des Angeklagten, wies die Vorwürfe dann aber zurück. Der Mandant kenne die Örtlichkeit, „er ist dort immer sehr vorsichtig“. Er habe den Schulterblick angewendet, zunächst andere Verkehrsteilnehmer vorbeigelassen und die Fahrertür nur minimal geöffnet. „Er hat sich zunächst mit dem Fuß herausgetastet und auf einmal hat es gekracht“, so der Anwalt weiter, „nach unserer Auffassung konnte er die Radfahrerin nicht sehen.“

Der Angeklagte ergänzte, in dem Bereich jede Woche seine Hemden bei der Reinigung abzugeben. „Ich kenne die Stelle sehr gut, natürlich schaue ich da immer“, so der 76-Jährige. Kurz nach dem Unfall soll der BMW-Fahrer jedoch einem Polizisten berichtet haben, dass er sich nicht daran erinnern könne, in die Spiegel geschaut oder einen Schulterblick getätigt zu haben. Das stimme nicht, sagte der Verteidiger. Der Beamte bestand im Zeugenstand auf die Richtigkeit seiner Aufzeichnung.

Auch ein Zeuge belastete den Fahrer. So berichtete ein Pfleger im Gericht, dass die Radfahrerin gegen eine „normal geöffnete“ Autotür geprallt sei. „Sie hatte keine Chance auszuweichen.“ Die Dame sei unkontrolliert durch die Luft geschleudert worden und auf dem Boden aufgeprallt. „Blut kam aus dem Mund, sie war bewusstlos und hatte einen offenen Schienbeinbruch“, so beschrieb der Zeuge die dramatischen Momente. Er habe ein Kissen geholt, versucht die Verletzte abzustützen.

Polizei rät Autofahrern zum „Holländischen Griff“

Laut Aussage des Zeugen trug die verunglückte Radfahrerin keinen Helm. Ob ein solcher ihr das Leben gerettet hätte, dazu konnte der Rechtsmediziner im Gerichtssaal keine Aussage treffen, das wäre reine Spekulation. Der Prozess soll im August fortgesetzt werden. Am Mittwoch hatte die Richterin einen Auszug aus dem Fahreignungsregister des Angeklagten verlesen. Dieser enthielt ein eingetragenes Bußgeld – der Beschuldigte war einmal mit 24 km/h zu schnell geblitzt worden.

Zur Vermeidung von „Dooring“-Unfällen appelliert die Polizei an alle Autofahrer, beim Aussteigen den sogenannten „Holländischen Griff“ anzuwenden. Auf der Fahrerseite solle man immer mit der rechten Hand nach dem Türgriff greifen. „Sie drehen sich automatisch nach hinten, Ihr Sichtfeld erweitert sich. So werden Radfahrende frühzeitig erkannt“, erklärt die Polizei. Fahrradfahrern wird geraten: Helm tragen und auf einen entsprechenden Sicherheitsabstand zu geparkten Autos achten.

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