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Judenfeindlicher WitzKölner Polizist soll Hitler-Foto per Whatsapp verschickt haben

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Whatsapp ist ein viel benutzter Messenger. (Symbolbild)

  1. Im Sommer vergangenen Jahres sind gleich drei Verfahren gegen Kölner Polizisten bekannt geworden.
  2. Einer von ihnen soll ein judenfeindliches Foto an Mitglieder einer Whatsapp-Gruppe verschickt haben.
  3. Polizeipräsident Uwe Jacob hat die Tat zwar als „völlig inakzeptabel“ bezeichnet, disziplinarrechtliche Konsequenzen wurden bisher aber nicht gezogen.

Köln – Die Staatsanwaltschaft hat ihre Ermittlungen gegen einen Kölner Polizisten eingestellt, der antisemitische Botschaften per Whatsapp an Bekannte verschickt haben soll. Der Inhalt sei „extrem unappetitlich“, die Verbreitung aber in diesem speziellen Fall nicht strafbar, begründete Oberstaatsanwalt Ulf Willuhn.

Derweil wurde ein anderer Beamter der Behörde wegen Körperverletzung im Amt zu einer Geldstrafe verurteilt, die Ermittlungen gegen eine Kölner Streifenpolizistin dagegen sind noch nicht abgeschlossen.

Köln: Disziplinarverfahren laufen noch

Alle drei Verfahren waren im vorigen Sommer bekannt geworden – und in allen drei Fällen hat die Polizei nach eigenen Angaben bislang noch nicht entschieden, welche disziplinarrechtlichen Konsequenzen sie jeweils ziehen wird.

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Dem Bezirkspolizisten, der ein Hitler-Foto samt judenfeindlichem Witz an vier Freunde gesendet haben soll, hatte Polizeipräsident Uwe Jacob allerdings schon damals angekündigt, ihn unabhängig vom Ausgang des Strafverfahrens entlassen zu wollen. Das ist grundsätzlich möglich. Die Verbreitung solcher „volksverhetzender Bilder“ sei für ihn „völlig inakzeptabel“ und schade dem guten Ruf der Polizei Köln, hatte Jacob nach Bekanntwerden der Vorwürfe gesagt.

Keine Störung des öffentlichen Friedens

Strafrechtlich betrachtet erkannte die Staatsanwaltschaft keinen Grund für eine Anklage gegen den Beamten. Eine Störung des öffentlichen Friedens, die Voraussetzung für den Tatbestand der Volksverhetzung ist, liege in diesem Fall nicht vor, da die Nachricht und das Bild nur an vier Empfänger in einer geschlossenen Chatgruppe gegangen seien, erklärte Oberstaatsanwalt Willuhn. Aus demselben Grund käme auch der Tatbestand des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen nicht infrage.

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Ein Kripo-Beamter dagegen hat sich nach Ansicht des Amtsgerichts strafbar gemacht und wurde zu einer Geldstrafe verurteilt, weil er in einer Vernehmung einen mutmaßlichen Dieb geschlagen und zu Boden gebracht haben soll. Das Opfer sei nicht verletzt worden, hieß es. Ein anderer Polizist hatte den Vorfall zufällig beobachtet und seinen Kollegen angezeigt. Der Betreffende wurde auf eine andere Dienststelle umgesetzt.

Dienstausweis und Waffe bei privatem Streit gezeigt?

In der Schwebe befindet sich weiterhin das Ermittlungsverfahren gegen eine Kölner Polizistin, die angeblich in ihrer Freizeit in Oberhausen einen zivilrechtlichen, privaten Beziehungsstreit in der Familie schlichten wollte. Dabei soll die Hauptkommissarin einer Frau ihren Dienstausweis gezeigt und ihre Jacke so zur Seite geschoben haben, dass man ihre Dienstwaffe am Hosenbund gesehen haben soll. „Die Ermittlungen sind noch nicht abgeschlossen“, teilte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft Duisburg mit. Die Polizistin ist weiterhin im Dienst, über mögliche beamtenrechtliche Folgen werde erst entschieden, wenn das Strafverfahren beendet sei, sagte ein Polizeisprecher.