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Viele Verfahren dieser ArtUngeimpfte Soldaten müssen vor Kölner Amtsgericht

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Bundeswehr Soldaten am Hauptbahnhof Köln (Symbolbild)

Bundeswehr Soldaten am Hauptbahnhof Köln (Symbolbild)

Trotz Aufforderung hatten sich zwei Soldaten nicht impfen lassen. Einer der beiden muss jetzt eine Geldstrafe zahlen.

Soldaten und Soldatinnen müssen ärztliche Maßnahmen gegen ihren Willen dann dulden, wenn diese der Verhütung oder Bekämpfung übertragbarer Krankheiten dienen. So schreibt es das Soldatengesetz vor. Zu den Maßnahmen gehören als notwendig erachtete Impfungen.

Im November 2021 nahm das Verteidigungsministerium mit einer Allgemeinverfügung die Schutzimpfung gegen Covid-19 in die Liste der für alle aktiven Soldaten und Soldatinnen verbindlichen Basisimpfungen auf. Seitdem besteht eine sogenannte Duldungspflicht. Am Montag waren im Kölner Amtsgericht gleich zwei Prozesse angesetzt, die sich damit befassten.

Mündlicher und schriftlicher Aufforderung nicht nachgekommen

Ein Angeklagter erschien nicht. Per Strafbefehl verurteilte ihn der Richter zu einer Geldstrafe in Höhe von 30 Tagessätzen à 30 Euro. Der 29-Jährige ist Feldwebel bei der Technischen Staffel der Flugbereitschaft, die am Flughafen Köln-Bonn stationiert ist, und soll im Frühjahr 2022 den mündlich und schriftlich erteilten Befehl, sich gegen Corona impfen zu lassen, verweigert haben.

Im anderen Prozess war eine 38 Jahre alte Frau im Rang eines Hauptfeldwebels angeklagt, die beim Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr mit Hauptsitz im Köln beschäftigt ist und inzwischen am Standort Siegburg arbeitet. Der Anklage zufolge wurde sie Mitte Dezember 2021 aufgefordert, sich bis zum 17. Januar 2022 impfen zu lassen oder einen Nachweis darüber vorzulegen, dass dies aus medizinischen Gründen nicht möglich sei. Sie sei der Aufforderung nicht nachgekommen, habe auch eine weitere Frist verstreichen lassen. Somit habe sie sich gemäß Paragraf 20 des Wehrstrafgesetzes der Gehorsamsverweigerung schuldig gemacht.

Amtsrichterin stellt Verfahren ohne Auflagen ein

Die Angeklagte schwieg vor Gericht. Ihr Verteidiger brachte unter anderem vor, sie sei nicht hinreichend belehrt worden, dass es ein Dienstvergehen sei, sich – aufgrund von Bedenken – nicht impfen zu lassen. Zudem hätte die Anweisung von einem Arzt kommen müssen. Ein Oberst sagte im Zeugenstand, die Duldungspflicht diene dazu, die Einsatzbereitschaft der Soldaten und Soldatinnen zu bewahren.

Nach einem Rechtsgespräch und der Zustimmung der Vertreterin der Staatsanwaltschaft entschied die Amtsrichterin, das Verfahren ohne Auflagen einzustellen, nicht zuletzt aus prozessökonomischen Gründen. Der Verteidiger hatte Anträge auf Vernehmung weiterer Zeugen vorbereitet.

Sehr viele Verfahren dieser Art

Eine Einstellung ohne Auflagen kommt infrage, wenn der beschuldigten Person ein Vergehen – und kein Verbrechen – zur Last gelegt wird, die mögliche Schuld gering ist und kein öffentliches Interesse an einer Strafverfolgung besteht. Unbenommen davon ist die disziplinarische Ahndung. Der Verteidiger sagte am Rande des Prozesses, bundesweit gebe es sehr viele Verfahren dieser Art; in Hunderten Fällen habe er Soldaten und Soldatinnen vertreten oder beraten.

Im Juli 2022 hatte das Bundesverwaltungsgericht die Anträge von zwei Luftwaffenoffizieren gegen die Verpflichtung, die Corona-Schutzimpfung zu dulden, als unbegründet zurückgewiesen: Das Verteidigungsministerium habe bei der Einführung der entsprechenden Duldungspflicht im November 2021 „das ihm eingeräumte Ermessen nicht überschritten“.