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Er soll eine Frau belästigt habenKölner droht nach Ausraster am Hauptbahnhof die Psychiatrie-Einweisung

Auch Straftaten zum Nachteil seiner Familie werden dem Mann vorgeworfen.

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Landgericht Köln: Der Beschuldigte begrüßt Dolmetscher Bahadir Aksungur. Daneben Verteidiger Christian Kemperdick.

Landgericht Köln: Der Beschuldigte begrüßt Dolmetscher Bahadir Aksungur. Daneben Verteidiger Christian Kemperdick.

Als die Staatsanwältin beim Prozess im Kölner Landgericht die Vorwürfe verlas, lächelte der Angeklagte immer wieder. Es schien, dass er sich der Tragweite der Verhandlung nicht bewusst war: Denn dem Mann droht die dauerhafte Einweisung in die forensische Psychiatrie, er gilt als mögliche Gefahr für die Allgemeinheit. Er soll Polizisten angegriffen, einen Mann geschlagen und bestohlen sowie sich trotz eines gerichtlichen Verbots wiederholt seiner geschiedenen Frau genähert haben. Insgesamt zwölf Taten aus dem Zeitraum zwischen 2025 und Anfang 2026 legt ihm die Anklägerin zur Last.

Köln: Frau am Hauptbahnhof belästigt und ausgerastet

Einer der Vorfälle ereignete sich an Weiberfastnacht des Jahres 2025 am Kölner Hauptbahnhof. Ein Mitarbeiter der Deutschen Bahn hatte Bundespolizisten auf den Mann aufmerksam gemacht. Er soll eine junge Frau sexuell belästigt haben. Als der damals 25 Jahre alte Bundespolizist den Verdächtigen befragen wollte, sei dieser gegenüber der Frau ausfällig geworden. Er habe sie unter anderem als „Hure“ und „Schlampe“ bezeichnet und sexuelle Gesten gemacht. Der Beamte schilderte im Zeugenstand, der Mann sei zunehmend aggressiv geworden und ihm unberechenbar vorgekommen.

Eine Belehrung sei zunächst gar nicht möglich gewesen. Als der Polizist ihn beruhigen wollte, habe der Beschuldigte in Richtung der Einsatzkräfte gestikuliert. Schließlich habe der Beamte ihn zu Boden gebracht. Dabei sei der Mann körperlich widerspenstig gewesen und habe sich gegen die Fixierung gewehrt. „Ich ficke Deutschland, ich ficke die Bundespolizei“, soll er gerufen haben. Die Beamten hätten ihn in Bauchlage gefesselt. Als er zur Wache gebracht werden sollte, habe er sich geweigert, ordentlich mitzugehen. Daher hätten ihn schließlich vier Beamte zum Revier tragen müssen.

Auch dabei sei der Widerstand nicht abgeebbt. Der Polizist berichtete von einer Kopfnuss gegen seine linke Wange. Sie habe kurz geschmerzt, bleibende Verletzungen habe er aber nicht davongetragen. Der Beschuldigte lächelte während der Aussage des Zeugen. Im Gerichtssaal waren Wachtmeister vorsorglich direkt hinter ihm postiert worden – um im Notfall direkt eingreifen zu können. Bei einem weiteren Einsatz am Bahnhof soll der Mann Beamte gegen den Hals getreten und in den Daumen gebissen haben. Im Gericht rang sich der Beschuldigte letztlich zu einer Entschuldigung durch.

Kölner Beschuldigter: „Ich will doch nur meine Kinder sehen“

Ein weiterer Komplex der Vorwürfe konzentriert sich auf die Familie des Beschuldigten. Dieser erklärte vor Gericht, er habe sich Sorgen um seine Kinder gemacht. Beim Jugendamt habe man ihm gesagt, dass die Kinder ihn nicht sehen wollten. Daraufhin habe er sich aufgeregt und sei zur Anschrift seiner früheren Familie gegangen. Dort habe er seinen Cousin angetroffen, der bei seiner geschiedenen Frau ein und aus gehe. Der Mann habe ihn wütend gemacht. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann vor, mit einem Drucker, der als Sperrmüll an der Straße stand, gedroht zu haben.

Der Mann soll alarmierten Polizisten mit dem Bürogerät in der Hand gegenübergetreten sein und ausgeholt haben. Erst als die Beamten den Einsatz eines Tasers angedroht hätten, habe er den Gegenstand fallen gelassen. Anschließend habe er sich gegen die Fixierung und den Transport zum Einsatzfahrzeug gesperrt. Warum er sich trotz einer einstweiligen Verfügung seiner geschiedenen Frau immer wieder genähert habe, wollte der Vorsitzende Richter Harald Helmes wissen. „Ich mache mir nur Sorgen um meine Kinder“, sagte der 39-Jährige. Er habe sie nur umarmen und küssen wollen.

Köln: Beschuldigter stellt mutmaßlichen Raub anders dar

Die Staatsanwaltschaft legt dem Mann auch zur Last, seinem Cousin gewaltsam das Handy geraubt zu haben. Diesen Angriff stellte der Beschuldigte als Folge seiner Wut dar. Er habe den Mann gefragt, was mit seinen Kindern sei. Als dieser geantwortet habe, dass er das nicht wisse, habe er ihm das natürlich nicht geglaubt und ihm „ganz leicht mit der Faust in die Fresse“ geschlagen. Anschließend sei der Cousin weggelaufen. Das Handy des Mannes habe er später in einem Gebüsch gefunden. Er habe es zurückgeben wollen, ihm aber auch noch „ein oder zwei Klatschen“ verpassen wollen.

Dass es in der Vergangenheit auch Gewalt gegen seine Frau gegeben habe, räumte der Mann ein. Sie habe ihn belogen und bedroht. Außerdem gehöre sie einer Organisation an, „die sich über den Koran und die Bibel lustig macht“. Er habe sich damals selbst von ihr getrennt. Seit fünf Jahren sehe er seine drei Kinder kaum noch. Das Gericht muss nun mit Hilfe eines psychiatrischen Gutachters klären, wie die psychische Verfassung des Mannes zur Tatzeit zu bewerten ist. Die Staatsanwaltschaft geht von einer akuten Psychose aus. Sollte der Mann schuldunfähig sein, droht ihm als Maßregel die Forensik.