Waren im Wert von 65.000 Euro geklautKölner Gericht verurteilt Fedex-Mitarbeiter

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Fedex Flughafen

Ein Fedex-Flieger am Flughafen (Symolbild)

Köln – Er saß an der Quelle und die Verlockung war wohl zu groß: Dabei verdiente Dieter Z. (52, Name geändert) als ungelernter Arbeiter nach eigenen Angaben mit 2500 Euro netto nicht schlecht beim Kurier- und Versanddienstleiter Fedex am Flughafen Köln/Bonn. Dem Unternehmen gehörte er 24 Jahre an, bis ihm 2018 der Stuhl vor die Tür gesetzt wurde. Er war auf frischer Tat beim Diebstahl erwischt worden, jetzt saß er deswegen auf der Anklagebank.

Zu seinen Aufgaben zählte das Sortieren, Scannen und Verladen von Paketen, die in der Regel mit Frachtbriefen beklebt waren. Darauf hatten die Kunden – entgegen der Empfehlung von Fedex – sowohl die Ware als auch deren Wert für jedermann sichtbar deklariert. Im Tatzeitraum hatten sich bei Fedex-Kunden wiederholt beschwert, dass ihre wertvolle Ware immer häufiger unvollständig geliefert wurde. Offensichtlich hatte sich jemand an den Paketen zu schaffen gemacht, sie in einem unbeobachteten Moment vorsichtig geöffnet, Schmuck, Diamanten oder Uhren entnommen und fein säuberlich wieder verschlossen.

Schaden von mehr als 65.000 Euro

Insgesamt war Fedex dadurch ein Schaden von mehr als 65.000 Euro entstanden. Allein einen einzelnen Diamanten bezifferte die Anklage auf 9299 Euro. Trotz Videoüberwachung und Individualcodes, mit dem jeder Mitarbeiter beim Scannen der Pakete seine Beteiligung bestätigt, waren dem zweifachen Familienvater die Diebstähle gelungen.

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„War es Ihnen trotz der Sicherheitsmaßnahmen das Risiko wert?“, fragte der Richter den Angeklagten und erhielt über dessen Verteidiger zur Antwort: „Er ist kein professioneller Krimineller. Es war ein einmaliger Ausrutscher.“ Auch sei die Idee dazu nicht von ihm gewesen, vielmehr sei er von einem unbekannt gebliebenen Dritten angesprochen worden. „Ich sollte pro Beute 600 Euro bekommen. Da habe ich es gemacht.“ Als Dieter Z. ertappt wurde, habe er die Diamanten in seiner Hosentasche gehabt. Er sei „sehr verängstigt“ gewesen und habe erklärt: „Das ist nicht für mich.“ Den Namen des Auftraggebers hatte er jedoch nicht nennen wollen.

Wegen schweren Diebstahls verurteilte das Amtsgericht Z. zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten auf Bewährung. Der Familienvater arbeitet nach eigenen Angaben inzwischen für ein deutlich geringeres Gehalt bei einer Baustoff-Firma, „allerdings nicht im Sicherheitsbereich“, wie er auf Nachfrage versicherte. 

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