Kölner HauptbahnhofAnwalt des Geiselnehmers kritisiert Haftbefehls-Vollstreckung

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In der Apotheke am Kölner Hauptbahnhof hat sich die Geiselnahme ereignet.

Köln/Fröndenberg – Nachdem der mutmaßliche Geiselnehmer vom Hauptbahnhof aus der Kölner Uniklinik in das Justizvollzugskrankenhaus Fröndenberg bei Dortmund verlegt worden ist, hat sich sein Anwalt im Gespräch mit dem „Kölner Stadt-Anzeiger“ verärgert geäußert: „Angesichts des schlechten Gesundheitszustands meines Mandanten hätte der Haftbefehl nicht verkündet geschweige denn vollstreckt werden dürfen“, sagt Marc Donay. Der Strafverteidiger hat beantragt, ihn außer Vollzug zu setzen, so dass A.R. in einer Reha-Klinik untergebracht werden kann. Darüber muss nun das Gericht entscheiden. 

Grundlage für die Verlegung in das speziell gesichertes Krankenhaus für Straf- und Untersuchungsgefangene war ein Haftbefehl wegen zweifachen versuchten Mordes gegen den Syrer, der am 15. Oktober im Kölner Hauptbahnhof erst ein Schnellrestaurant in Brand gesetzt und sich dann mit einer Geisel in einer Apotheke verschanzt hatte.

A.R. wird künstlich ernährt

Mohammad A.R. war zuletzt nach knapp zwei Monaten aus dem Koma erwacht. Polizisten hatten ihm unter anderem in den Kopf geschossen, als sie ihn am 15. Oktober überwältigten, um eine Geisel zu retten. Ärzte bezeichnen es als „medizinisches Wunder“, dass er noch lebt. Nach Angaben seines Anwalts ist A.R. bettlägerig, er könne weder stehen noch gehen und werde künstlich ernährt. Er könne nur einsilbig oder mit Ja oder Nein auf einfache Fragen antworten. Eine Fluchtgefahr jedenfalls, wie sie im Haftbefehl angeführt ist, sei „völlig ausgeschlossen“, sagt Donay.

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Wie zu erfahren war, soll auch die Haftrichterin zunächst skeptisch gewesen sein. Geplant war demnach, Mohammad A.R. den Haftbefehl am Mittag des 14. Dezember zu verkünden. Bei diesem Termin sollen jedoch der Anstaltsarzt der JVA Köln und eine Neurochirurgin angezweifelt haben, dass der Syrer in Fröndenberg adäquat versorgt werden könne; die Ärztin plädierte für eine Reha-Klinik. Die Richterin brach den Termin ab und beauftragte einen Rechtsmediziner zu untersuchen, ob A.R. haftfähig ist. Der Mediziner bejahte dies, gegen 22 Uhr wurde der Haftbefehl verkündet. Marc Donay sieht darin sogar eine baldige Tataufklärung oder -ahndung gefährdet – nämlich dann, wenn sich „der Gesundheitszustand meines Mandanten durch den Vollzug der Untersuchungshaft verschlechtern“ sollte.

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