Radfahrer in KölnStreit zwischen Polizist und Gärtner eskaliert auf Kölner Hohenzollernbrücke

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Liebesschlösser an der Hohenzollernbrücke sind im Morgennebel mit Raureif überzogen.

Zwei Fahrradfahrer gerieten im Bereich der Kölner Hohenzollernbrücke aneinander.

Ein kurioser Streit zweier Radfahrer brachte einen Kölner Polizisten wegen Körperverletzung auf die Anklagebank.

Ein Polizeibeamter musste sich wegen Körperverletzung vor dem Kölner Amtsgericht verantworten. Auf dem Weg zur Arbeit war der Mann (noch in Zivilkleidung) mit dem Fahrrad stets über die Hohenzollernbrücke gefahren – und hatte mit seinem Scheinwerfer regelmäßig einen entgegen kommenden Gärtner geblendet. An einem Augusttag kochten die Emotionen dann so hoch, dass es zu Handgreiflichen gekommen war.

Kölner Polizist soll Fahrradfahrer geschlagen haben

Laut Staatsanwältin soll der seit Jahrzehnten als Polizist tätige Angeklagte dem anderen Fahrradfahrer (63) gegen den linken Arm geschlagen und dann mit erhobenen Fäusten zu einer Prügelei herausgefordert haben. Zu der kam es laut Anklage nicht, der Polizist soll dem Kontrahenten aber noch mit der flachen Hand ins Gesicht geschlagen, ihm also eine Ohrfeige verpasst haben.

„Jeden Morgen hat der mich diffamiert, weil ich ihn angeblich geblendet habe“, erklärte der Angeklagte. Häufig sei er dem Mann begegnet und immer wieder seien brenzlige Situationen entstanden. „Der hat mich auch in der Dämmerung vor der Lanxess-Arena mal fast umgefahren und gehässig gelacht“, so der Polizist. Körperlich sei man sich aber zuvor nie angegangen.

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Köln: „Habe ihm nur an der Backe rumgetäschelt“

Am Tattag vor anderthalb Jahren habe der Gärtner im Bereich vor der Hohenzollernbrücke dann Fußgänger überholt und sei nicht wieder eingeschert. Wieder sei es fast zur Kollision gekommen. Lediglich in einer Abwehrhandlung habe er den Mann dann am Arm getroffen. Aus Angst, dieser hole eventuell Tränengas aus seiner Tasche. Der Kontrahent habe dann selbst die Fäuste erhoben.

„Ich habe ihm dann an der Backe rumgetätschelt“, sagte der Polizist. Von einem Schlag könne da nicht die Rede sein, er habe dem Gärtner nur zeigen wollen, „dass ich an ihm ran bin“, dass er sich wehren könne. Der Gärtner rief die Polizei, musste später noch ins Krankenhaus, da sein linker Arm angeschwollen war. Er sei mehrere Tage arbeitsunfähig gewesen, sagte er im Zeugenstand.

Kölner Richterin stellt Verfahren gegen Geldauflage ein

Dass er nicht ganz unbeteiligt an der Eskalation war, gab der Geschädigte zu. „Wir sind uns relativ häufig auf der Brücke begegnet und ich habe ihn wohl genervt“, sagte der Mann. „Blender!“ habe er regelmäßig gerufen und „Blenden ist asozial!“. Als die gerufene Polizei eingetroffen sei, habe der Angeklagte seine Kollegen nett begrüßt, „und mich hat er als ungewaschen bezeichnet.“

Die Richterin wollte sich nach der Vernehmung der beiden Streithähne kein abschließendes Urteil bilden und sprach von einem möglichen Ortstermin, um die Situation besser einschätzen zu können. Stattdessen schlug die Richterin aber vor, das Verfahren gegen eine Geldzahlung von 900 Euro einzustellen. Dem stimmte der Angeklagte letztlich zu. Der Polizist bleibt damit nicht vorbestraft.

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