Politiker in SorgeMuss die Stadt jeden kleinen Weihnachtsmarkt in Köln erlauben?

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Symbolbild

Köln – Wenige Tage vor der Eröffnung haben die Betreiber der Weihnachtsmärkte in Köln ihre liebe Müh mit der Organisation der 2G-Auflagen. Dessen ungeachtet wird es einen neuen Weihnachtsmarkt geben, diesmal auf dem Friesenplatz, wo bereits vor einigen Jahren einer stattfand. Vom 22. November bis 22. Dezember werden hier Buden stehen, wie Horst Janke vom Amt für öffentliche Ordnung der Bezirksvertretung Innenstadt sagte. Das Gremium war mäßig erfreut.

„Wenn Sie den Markt auf dem Friesenplatz genehmigen mussten, könnte dann auch jemand auf die Idee kommen, zum Beispiel auf dem Sudermanplatz oder vor St. Agnes einen Markt zu veranstalten, und müssten Sie das dann auch genehmigen“, fragte Günter Leitner (CDU). „Ja“, antwortete Janke knapp. Droht nun eine Schwemme adventlichen Budenzaubers auf den Innenstadt-Plätzen?

Die Vorschriften, wann die Verwaltung einen Weihnachtsmarkt genehmigen muss, geben der Stadt eine gewisse Flexibilität an die Hand. Sie gelten als „Spezialmärkte“, weshalb sie sich zum Beispiel nicht an die gesetzlichen Ladenöffnungszeiten halten müssen. Eigentlich gilt die Vorgabe, dass es mindestens zwölf Verkaufsstände geben muss, erklärt die Verwaltung. Jedoch könne von der Regel abgewichen werden, etwa wenn auf einem Platz nicht genug Raum für ein Dutzend oder mehr Buden ist. So wie beim Friesenplatz: „Da als Fläche und unter Beachtung der Brandschutzvorgaben sowie der erweiterten Außengastronomie am Platz nur rund 300 Quadratmeter zur Verfügung gestellt werden können, wurden hier zehn Buden für eine Festsetzung akzeptiert“, sagt die Stadt.

Absage „nur aus verkehrlichen Gründen“

Grundsätzlich können Anträge für Sondernutzungen wie Weihnachtsmärkte „immer und für das gesamte öffentliche Straßenland gestellt werden“. Ablehnen kann die Verwaltung einen Markt „nur aus verkehrlichen Gründen“, heißt es weiter. Es dürfen also zum Beispiel keine Beeinträchtigungen für den Fuß-, Rad- oder den Autoverkehr entstehen. Dennoch müssen Aspiranten weitere Hürden überwinden, denn auch andere Behörden wie Polizei oder Feuer können Bedenken anmelden, etwa wenn es um Sicherheitsaspekte geht. Auch müssen zum Beispiel Schankerlaubnisse eingeholt und Lärmschutzverordnungen eingehalten werden.

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Am Ende hat die Stadt das letzte Wort. „Die Erteilung von Erlaubnissen zur Sondernutzung liegt im alleinigen Ermessen der Stadt Köln als Straßenverkehrsbehörde“, sagt die Verwaltung. Im Rahmen dieses Ermessens liege unter anderem, ob „die Allgemeinheit durch die Entziehung der öffentlichen Fläche nicht unverhältnismäßig beeinträchtigt“ werde. „Die Sondernutzung muss somit zumindest überwiegend im öffentlichen Interesse liegen“, erklärt die Stadt weiter. Bei der Frage, nach welchen Kriterien sich ein öffentliches Interesse bemisst, gewährt sich die Verwaltung indes Interpretationsspielraum und möchte sich nicht festlegen: „Da bei jedem Antrag eine Einzelfallprüfung erfolgten muss, ist eine pauschale Aussage nicht möglich.“

So einfach, wie es Ordnungsamtsmitarbeiter Janke der Bezirksvertretung darlegte und damit einige Irritationen unter den Politikern auslöst, ist es also doch nicht, wenn man einen Weihnachtsmarkt ausrichten möchte.

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