Ein 84-Jähriger wird wegen versuchten Mordes an seiner Ehefrau angeklagt – am Montag ist der Prozess in Köln gestartet.
Kölner Landgericht84-jähriger Rollstuhlfahrer soll versucht haben, seine Ehefrau umzubringen

Das Kölner Landgericht befindet sich an der Luxemburger Straße. (Symbolfoto)
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Versuchten Mord an seiner Ehefrau wirft die Staatsanwaltschaft einem 84-jährigen Mann vor, dem seit Montag vor dem Kölner Landgericht der Prozess gemacht wird. „Er ist völlig erschüttert, dass er so gewalttätig gewesen ist“, sagte seine Verteidigerin. „Er kann sich das nicht erklären“, es tue ihm „furchtbar leid“. An den Vorfall habe er so gut wie keine Erinnerung, nur daran, dass seine Frau ihn in den Finger gebissen habe.
Der Angeklagte selber sagte: „Als mir gesagt wurde, was passiert ist, habe ich gedacht: Das kann doch nicht wahr sein.“ Gegenüber der Polizei hat er am Tattag beteuert, er sei „noch nie im Leben gewalttätig“ gewesen, allerdings zugegeben, nach einem verbalen Streit mit seiner Frau sei er „das erste Mal ausgerastet“.
Köln: Rentner soll seine Frau gewürgt und stranguliert zu haben
Seit 61 Jahren ist Robert K. (Name geändert) mit seiner Frau verheiratet. Im Untersuchungshaft hat der Rentner, der im Rollstuhl sitzt, erfahren, dass sie die Scheidung eingereicht hat. Der Anklage zufolge ging er am Morgen des 2. März dieses Jahres in der Küche der gemeinsamen Wohnung in Stammheim auf sie los. Unvermittelt habe er sie mit beiden Händen von hinten am Hals gepackt und sie gewürgt.
Dann habe er sie zu Boden gerissen, ihr zunächst Faustschläge vor allem ins Gesicht und gegen den Kopf versetzt und sie schließlich mit ihrem Strickpullover stranguliert. Die Frau habe um Hilfe gerufen, ihren Mann angefleht aufzuhören, ihm in Atemnot in den Finger gebissen, sich aufgerappelt und mit letzter Kraft zur Wohnungstür geschleppt. Der Angeklagte soll fortgesetzt versucht haben, sie zu strangulieren, und ihr einen Regenschirm gegen den Kopf geschlagen haben.
Der Frau gelang es laut Anklageschrift, die Tür einen Spaltbreit zu öffnen. Zwei Bewohner des Mehrfamilienhauses, die im Flur standen, waren auf den Lärm aufmerksam geworden und hatten bereits einen Notruf abgesetzt. Sie sollen die Frau in ihre eigene Wohnung gebracht und mit ihr auf die Polizei gewartet haben. Die Frau hatte laut Staatsanwaltschaft Hämatome, Strangulierungsmale und ein Schädel-Hirn-Trauma.
Uneinigkeiten vor dem Kölner Landgericht
Während Robert K. im Sitzungssaal schilderte, dass das Eheleben bis auf Geringfügigkeiten „in Ordnung“ gewesen sei, schüttelte seine Frau, die als Nebenklägern ihm gegenüber neben ihrer Anwältin saß, wiederholt den Kopf. Als der Vorsitzende Richter ihm Aussagen der Ehefrau vorhielt, wonach er sie schon mal als „Hure“ beleidigt und ihr gedroht habe, sie „kaputtzuschlagen“, sagte er: „Das habe ich nie gesagt.“
Dass er sie nach ihren Angaben am Tag der Eisernen Hochzeit heftig beschimpft hatte, stritt er ebenfalls ab. „Wie kommt es, dass Ihre Frau das Zusammenleben nicht als so harmonisch empfand wie Sie?“, wollte der psychiatrische Sachverständige wissen. Eine klare Antwort blieb der Angeklagte schuldig. Gern würde die 1. Große Strafkammer von zwei Enkeln des Paars wissen, wie die Großeltern zusammengelebt haben, doch beide haben angekündigt, als nahe Angehörige von ihrem Recht auf Zeugnisverweigerung Gebrauch zu machen.
Die Nebenklägerin sagte, sie habe versucht, ihre Enkel „möglichst herauszuhalten“: „Es wurde viel vertuscht und vorgespielt.“ Bleibt als Zeuge, der Auskunft zur Art der Beziehung geben könnte, ein Bekannter des verstorbenen Sohns der Eheleute.
Ein Polizeibeamter, der am Tag der Festnahme bei der rechtsmedizinischen Untersuchung des Angeklagten dabei war, gab zu Protokoll, er habe K. als orientiert und „geistig sehr rege“ erlebt; flüssig habe dieser von seinem Werdegang als Feuerwehrmann erzählt. Was das Tatgeschehen angeht, habe der Beschuldigte auf eigene Verletzungen am Daumen und am Oberarm hingewiesen, offenbar um zu vermitteln, dass er sich „nur gewehrt“ habe. Der Prozess wird am 18. September fortgesetzt. Dann soll die Ehefrau in den Zeugenstand treten.