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Streit mit 1. FC KölnBUND mit neuem Vorschlag zum Erhalt der Gleueler Wiese

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Helmut Röscheisen und Jörg Frank (v.l.) vom BUND fordern für das Gelände die Bestellung eines Erbbaurechts.

Helmut Röscheisen und Jörg Frank (v.l.) vom BUND fordern für das Gelände die Bestellung eines Erbbaurechts.

Nach der Entscheidung der Stadtverwaltung, den Rechtsstreit nicht ruhend zu stellen, fordert der BUND ein Erbbaurecht für mindestens 80 Jahre.

Im Streit um den Erhalt der Gleueler Wiese hat die Kölner Kreisgruppe des Bundes für Umwelt und Naturschutz (BUND) am Freitag einen neuen Vorschlag unterbreitet. Für das Gelände solle für mindestens 80 Jahre ein Erbbaurecht zugunsten des BUND bestellt werden – nach der Maßgabe, dass er die Grünfläche auf Basis einer Pflegevereinbarung ökologisch schützt und bewirtschaftet.

Im Gegenzug solle der Erbbauzins dauerhaft ausgesetzt werden. Das Erbbaurecht sei ein Schutzschild gegen die Auswirkungen des anhängigen Verfahrens vor dem Oberverwaltungsgericht Münster, sagten Helmut Röscheisen vom Vorstand der Kreisgruppe und Jörg Frank, Mitglied des BUND.

1. FC Köln möchte auf der Gleueler Wiese drei Fußballplätze anlegen

Der Anlass des Vorstoßes: Die Stadt Köln hat es abgelehnt, das seit knapp viereinhalb Jahren laufende Normenkontrollverfahren im Streit um eine mögliche Bebauung der Gleueler Wiese vor dem OVG „ruhend zu stellen“. Das hatte das Dezernat für Planen und Bauen unter Baudezernent und CDU-Oberbürgermeisterkandidat Markus Greitemann dieser Tage mitgeteilt. Man wolle „den laufenden Rechtsstreit zügig zum Abschluss bringen und Rechtssicherheit erreichen“.

Der 1. FC Köln begrüßt dies. Seit 2014 verfolgte er die Absicht, am Geißbockheim ein Leistungszentrum zu bauen und auf der nördlich angrenzenden Gleueler Wiese drei Fußballplätze zu schaffen. 2020 wurde ein entsprechender Bebauungsplan aufgestellt. Dagegen klagten die Bürgerinitiative „Grüngürtel für alle“ und der NRW-Ableger des Naturschutzbundes Deutschland. Im November 2022 erklärte das OVG den Plan für unwirksam, woraufhin der FC vor das Bundesverfassungsgericht zog. Dieses hob das Urteil im April 2024 auf und verwies den Rechtsstreit zurück nach Münster.

Schutz der Fläche biete nur eine Regelung wie das Erbbaurecht

Schließlich beschloss der Stadtrat einen Kompromiss, der vorsieht, dass der Fußballklub ein Leistungszentrum auf einem bisherigen Kunstrasenplatz neben dem Franz-Kremer-Stadion bauen darf. Das Mehrheitsbündnis aus Grünen, CDU und Volt knüpfte seine Zustimmung unter anderem an die Bedingung, dass die Gleueler Wiese nicht bebaut werden darf. Was aber wird aus deren Schutz als „öffentlicher Grünfläche“, wenn das OVG den Bebauungsplan von 2020 doch noch für wirksam erklärt und sich die Mehrheitsverhältnisse im Rat ändern?

Röscheisen ging so weit zu sagen: „Offensichtlich planen Greitemann und der 1. FC Köln, nach der Kommunalwahl im September die planungsrechtliche Sicherung der Gleueler Wiese zu kippen.“ Wirksamen Schutz davor biete nur eine eigentumsähnliche Regelung wie das Erbbaurecht. Die Initiatoren hoffen, dass die Kommunalpolitiker schon bald einen Beschluss in ihrem Sinne fassen.

Greitemann versicherte am Freitag: „Die Gleueler Wiese bleibt unberührt – Politik, Verwaltung und der 1. FC Köln haben einen klaren Kompromiss gefunden: Das neue Leistungszentrum wird auf dem bestehenden, bereits versiegelten Trainingsgelände errichtet, die Gleueler Wiese bleibt geschützt.“ Diesen Kompromiss habe er „aktiv mitgestaltet – und ich stehe grundsätzlich zu einmal gefassten Beschlüssen und setze diese auch so um.“