Meine RegionMeine Artikel
AboAbonnieren

1. FC KölnStadt will rechtssichere Entscheidung zu Fußball-Plätzen auf Gleueler Wiese

Lesezeit 3 Minuten
Der Blick auf die Gleueler Wiese.

Der Blick auf die Gleueler Wiese.

Der Rat hat die Gleueler Wiese als Grünfläche geschützt. Doch die Verwaltung will den Streit um den alten Bebauungsplan nicht beilegen.

Kann Fußball-Zweitligist 1. FC Köln doch noch die drei Fußball-Plätze auf der Gleueler Wiese bauen? Die Stadt Köln hat es zumindest abgelehnt, das seit knapp viereinhalb Jahren laufende Normenkontrollverfahren im Streit um eine mögliche Bebauung der Gleueler Wiese vor dem Oberverwaltungsgericht Münster (OVG) ruhend zu stellen.

Das hat das Dezernat für Planen und Bauen von Baudezernent und CDU-Oberbürgermeisterkandidat Markus Greitemann mitgeteilt. Es will „den noch laufenden Rechtsstreit zügig zum Abschluss bringen und Rechtssicherheit erreichen“. Ein Sprecher des FC teilte mit, dem Verhalten der Verwaltung zuzustimmen.

OVG muss erneut über Gleueler Wiese entscheiden

Es geht darum, ob der 2020 aufgestellte Bebauungsplan wirksam ist oder nicht. Die Bürgerinitiative „Grüngürtel für alle“ und der NRW-Ableger des Naturschutzbundes Deutschland (Nabu) hatten dagegen geklagt. Der FC plante seit 2014, am Geißbockheim ein Leistungszentrum zu bauen und auf der nördlich angrenzenden Gleueler Wiese drei Fußball-Plätze. Das war der Inhalt des Bebauungsplans.

Zunächst hatte das OVG den Plan vereinfacht gesagt aufgrund eines Formfehlers im November 2022 für unwirksam erklärt. Der FC zog danach vor das Bundesverwaltungsgericht, das das Urteil des OVG aufhob und zurück nach Münster verwies.

Kläger wollten Verfahren um Gleueler Wiese ruhend stellen

Die beiden Kläger wollten das Verfahren ruhend stellen (wir berichteten), weil die Wiese mittlerweile als „öffentliche Grünfläche“ geschützt ist. Doch die Stadt stimmte dem jetzt nicht zu. Friedmund Skorzenski von der Bürgerinitiative wollte sich am Montag nicht dazu äußern, er erfuhr von dieser Zeitung von der neuen Nachrichtenlage.

Die Frage ist: Ändert das etwas daran, dass die Gleueler Wiese über einen Kompromiss aus dem Vorjahr zwischen Stadt, Politik und Verwaltung als „öffentliche Grünfläche“ geschützt ist? Das blieb am Montag offen.

Grüne lehnten Bebauung ab

Den neuen Bebauungsplan – ausschließlich für die Gleueler Wiese – hatte der Stadtentwicklungsausschuss des Rates im November beschlossen, er ist seit 22. Januar gültig und soll teilweise den Plan ersetzen, der vor dem OVG strittig ist. Vor allem die Grünen bestanden auf dem Schutz der Wiese. Doch den Schutz als „öffentliche Grünfläche“ kann ein neuer Stadtrat nach der Kommunalwahl am 14. September zurücknehmen.

Was passiert, wenn beispielsweise das OVG den Bebauungsplan in zweiter Runde für wirksam erklärt und die Grünen nach der Kommunalwahl in keinem Mehrheitsbündnis wie bislang vertreten sind? CDU und SPD hatten 2020 ja für den Bebauungsplan gestimmt. Und der FC hatte immer erklärt, nur „vorerst“ auf die Gleueler Wiese zu verzichten – die Stadt soll ihm dafür geeignete Trainingsflächen anbieten.

Das war Teil des Kompromisses zwischen Verwaltung, FC und Politik. Der Klub erhält Flächen für neue Plätze und die Zustimmung des Rates für das Leistungszentrum am Geißbockheim, dafür verzichtet er darauf, die Gleueler Wiese zu nutzen. Der Rat ist beteiligt, weil es sich um städtische Flächen handelt, die er pachten muss.