Seit zehn Jahren plant der 1. FC Köln den Ausbau des Geißbockheim. Nun geht es vorwärts. Aber FC-Geschäftsführer Türoff dämpft die Erwartungen.
„Jeden Euro dreimal umdrehen“1. FC Köln spricht über Zeitplan für neues Leistungszentrum
Der Kölner Stadtrat hat zwar am späten Dienstagabend einen Kompromiss in der Dauer-Saga rund um den Ausbau des Geißbockheim verabschiedet, doch Euphorie zeigt der Geschäftsführer des 1. FC Köln, Philipp Türoff, am Mittwochnachmittag nicht. „Auch mit diesem Ratsbeschluss sind weder für Köln, noch für andere Anspruchsgruppen oder den FC alle Fragen gelöst.“ Die wichtigsten Fragen und Antworten.
Was hat der Stadtrat beschlossen?
Dass der FC über ein Erbbaurecht ein Leistungszentrum auf einem bisherigen Kunstrasenplatz neben dem Franz-Kremer-Stadion bauen darf. Der Rat entscheidet darüber, weil die Flächen am Geißbockheim der Stadt gehören. Der Verein mietet sie seit Jahrzehnten von der Stadt Köln. Er hat dort seit 1953 seine Heimat. Der Vertrag läuft nach Informationen des „Kölner Stadt-Anzeiger“ über zunächst 75 Jahre, der jährliche Erbbauzins beträgt 76.000 Euro. Doch das Mehrheitsbündnis aus Grünen, CDU und Volt hat seine Zustimmung zu diesem Erbbaurechtsvertrag an drei Bedingungen geknüpft. SPD, FDP und die FRAKTION enthielten sich, während Linke, AfD, Klimafreunde und Gut dagegen stimmten.
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Welche Bedingungen sind das?
Erstens: Die Gleueler Wiese darf nicht bebaut werden, das soll die Verwaltung planungsrechtlich absichern. Ursprünglich wollte der Klub auf dieser städtischen Fläche drei Rasenplätze bauen, doch die Grünen lehnten das ab. Letztlich fand sich keine politisch umsetzbare Mehrheit im Rat, damit der FC die Wiese nutzen kann. Die zweite Bedingung: Die sogenannte Kampfbahn darf nicht baulich verändert werden. Der Rasenplatz liegt nördlich der Gleueler Wiese, der FC nutzt ihn auch schon. Doch es gibt beispielsweise kein Flutlicht. Und drittens: Der FC darf zwar einen Ascheplatz am Fort Deckstein direkt nördlich der Gleueler Wiese zum Kunstrasenplatz umbauen und dort trainieren – aber auch alle anderen bisherigen Nutzer sollen ihn laut Grüne, CDU und Volt „verbindlich mitnutzen“. Die Verwaltung soll demnach zeitnah zusätzliche Trainingskapazitäten schaffen. Wie sie dieses seit Jahren bestehende Problem plötzlich lösen soll, steht nicht im Antrag.
Ist es das, was der FC zuletzt wollte?
Ja. Und nein. Ja, weil er rein formal einen Weg gefunden hat, sein Leistungszentrum zu bauen. Und nein, weil der Klub nur auf die umstrittene Gleueler Wiese verzichten wollte, wenn er ausreichend andere Trainingsplätze erhält. In einem Masterplan von Juni hatte der Verein drei sogenannte Satellitenplätze genannt. Einer davon liegt in Hürth-Efferen in der Nähe des Geißbockheim, dort ist laut Türoff alles geregelt. Die anderen beiden sind die Kampfbahn und der Ascheplatz – doch diese soll der Klub sich mit den bisherigen Nutzern teilen. Türoff sprach von einer „Reise nach Jerusalem“: „Mir fehlt jegliche Vorstellung, wie das für alle zufriedenstellend gelöst werden soll.“ In dem Beschluss spricht das Bündnis auch von „interkommunalen Möglichkeiten“ für neue Trainingsmöglichkeiten. Demnach sollen tatsächlich Plätze in anderen Städten und Kommunen laut Grünen, CDU und Volt dafür genutzt werden, um die Situation in Köln zu lösen. Türoff nannte das ironisch „spannend“.
Ist die Gleueler Wiese damit aus dem Rennen?
Erstmal ja, wenn die Verwaltung den Beschluss umsetzt. Türoff aber sprach von einem „vorläufigen Verzicht“, er sagte: „Wir können nicht für den FC sagen, dass wir auf ewige Zeiten keinen Platzbedarf hätten.“ Laut Türoff wollte der Klub nur auf die Gleueler Wiese verzichten, wenn der Klub die beiden Satellitenplätze nutzen kann. Jetzt sei es nicht so gekommen. Türoff sagte zum Schutz der Gleueler Wiese: „Es ist im Übrigen ein politischer Vorgang, den politischer Wille jederzeit wieder anders gestalten kann.“ Im Herbst 2025 ist die nächste Kommunalwahl, danach verändert sich die Zusammensetzung des Rates.
Wie geht es jetzt weiter?
Laut Türoff schließen der FC und die Stadt diesen Erbbaurechtsvertrag, seiner Aussage nach liegt der Bauantrag für das Leistungszentrum schon bei der Verwaltung. Er erwartet eine Baugenehmigung in den nächsten Monaten. Doch Türoff machte am Mittwoch klar: Er braucht erst die neuen Trainingsmöglichkeiten, bevor der Klub das Leistungszentrum auf einem seiner „meistfrequentierten Plätze“ baut. „Niemand wird dort ein Gebäude bauen, solange wir keinen anderen Platz zum Trainieren haben. Fußball spielen ist dann schon wichtiger.“ Die Baukosten für das Leistungszentrum könnten rund 50 Millionen Euro betragen. „Wir müssen jeden Euro dreimal umdrehen.“ Der Klub muss seine Pläne für das Gebäude aber nochmal auffrischen, das wird laut Türoff noch Monate dauern und hängt unter anderem an einem Termin am Oberverwaltungsgericht Münster.
Was hat das OVG damit zu tun?
Es hatte 2022 den Bebauungsplan für die ursprünglichen FC-Pläne, also das Leistungszentrum und die Plätze auf der Gleueler Wiese, für unwirksam erklärt. Zuvor hatte unter anderem die Bürgerinitiative „Grüngürtel für alle“ dagegen geklagt. Doch der FC wehrte sich vor dem Bundesverwaltungsgericht Leipzig erfolgreich gegen die nicht zugelassene Revision, nun liegt das Verfahren wieder vor dem OVG. Ein neuer Termin ist laut einer Sprecherin noch nicht angesetzt, der FC geht von 2025 aus. Sollte der FC anfangen zu bauen, bevor das OVG urteilt, macht er das auf eigenes Risiko. Türoff selbst sprach davon, möglicherweise zurückbauen zu müssen. Allerdings: Selbst wenn das OVG den Plan erneut für unwirksam erklärt, können die Fehler in einem neuen Verfahren geheilt werden. Es dauert eben. Den am Dienstag verabschiedeten Kompromiss braucht es ohnehin, weil der FC selbst bei einem für ihn positiven OVG-Urteil keinen Zugriff auf die Gleueler Wiese hat. Für den nötigen Pachtvertrag fehlt ihm eine umsetzbare Mehrheit im Rat.
Und jetzt klagt niemand gegen das Leistungszentrum?
Doch. Friedmund Skorzenski von der Bürgerinitiative hat am Mittwoch erneut angekündigt, gegen eine Baugenehmigung zu klagen. Türoff sagte: „Es würde mich wundern, wenn eine solche Klage auf der Basis erfolgreich wäre.“