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Anklage wegen 10.000 EuroVerfahren wegen Geldwäsche gegen Kölnerin eingestellt

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Zu sehen ist das Justizzentrum Köln mit Grüngürtel in der Luxemburger Straße 101.

Im Juni 2022 waren auf dem Konto der Angeklagten 9890 Euro eingegangen. Der Zahlung lag ein Betrug zugrunde.

Der Prozess um angebliche Geldwäsche gegen eine 34-Jährige wurde eingestellt. Sie sei in einer „Zwangslage“ gewesen.  

„Wenn ich meinen Mund aufgemacht habe, habe ich Schläge kassiert.“ So charakterisierte die 34-jährige Angeklagte am Freitag vor dem Amtsgericht die Beziehung zu dem Mann, der schuld daran sei, dass sie hier sitze. Verhandelt wurde der Vorwurf der Geldwäsche. Im Juni 2022 waren auf ihrem Konto 9890 Euro eingegangen. Das Geld stammte aus einem Betrug.

Die Frau beteuerte, davon nichts gewusst zu haben. Ihr damaliger Lebensgefährte habe ihr vorgemacht, das Geld käme von einem Freund, der Schulden bei ihm habe. Er habe es auf ihr Konto statt auf sein eigenes überweisen lassen, um keine Schwierigkeiten mit dem Jobcenter zu bekommen. 500 Euro habe sie bei einer Sparkassenfiliale in Kalk abgehoben, den Rest am Neumarkt. Sie sagte aus, dass sie die gesamte Summe dem gewalttätigen Lebensgefährten gegeben habe. In der Anklage hieß es dagegen, sie habe das Geld für sich verwendet.

Angeklagte soll spielsüchtig gewesen sein

Als sie nicht mehr an ihr Konto herangekommen sei, sei sie „misstrauisch“ geworden und zur Sparkasse gegangen, sagte sie. „Das ist alles aufgeflogen.“ Es half nichts, dass sie gegenüber einer Mitarbeiterin zunächst behauptete, das Geld sei ein Glücksspielgewinn. Diese Lüge zu gebrauchen, habe ihr der Lebensgefährte eingeschärft.

Tatsächlich sei sie zum damaligen Zeitpunkt spielsüchtig gewesen. Auch sonst sei sie psychisch stark belastet. Keins ihrer drei Kinder, von deren Vater sie geschieden sei, lebe bei ihr. Nun hoffe sie, eine vom Jobcenter finanzierte Ausbildung abschließen zu können.

Die Richterin schenkte ihrer Darstellung, wie es zur Überweisung des Geldes auf ihr Konto gekommen war und dass sie de facto keinen Zugriff darauf hatte, Glauben. „Es klingt nach einer Zwangslage.“ Zudem sei die Angeklagte nicht vorbestraft und dabei, „ihr Leben zu ordnen“. So endete der Prozess nicht mit einer Verurteilung, sondern mit der Einstellung des Verfahrens. (cs)