Der Mann soll nach einem Streit in einer Kölner Erstaufnahmeeinrichtung zwei Männer schwer verletzt haben.
LandgerichtMann in Kölner Asylbewerberheim mit 19 Messerschnitten verletzt
Mehrere Menschen soll ein 33-Jähriger im November 2023 in einer Kölner Erstaufnahmeeinrichtung für Geflüchtete mit einem Messer verletzt haben. Dafür muss er sich seit Montag vor dem Kölner Landgericht verantworten.
Bevor es zu der Bluttat kam, soll der Täter mit dem späteren Hauptgeschädigten zunächst gestritten haben. „Hieraus hat sich im Anschluss eine körperliche Auseinandersetzung entwickelt, in deren Verlauf der Angeklagte dem Geschädigten mit einem Messer mehrere erhebliche Schnittverletzungen zugefügt haben soll“, trug die Staatsanwaltschaft in Saal sieben der 18. Große Strafkammer am Montagmorgen vor. Mit mindestens 19 Schnitten am Körper, darunter an Kopf, Hals, Brust und Unterkiefer des Geschädigten, soll der Angeklagte Mohamed H. das Opfer durch tiefe Schnitte an Brust und Bauch „akut lebensbedrohlich“ verletzt haben. Bei dem mutmaßlichen Opfer sei durch den schnell eintretenden, hohen Blutverlust umgehend eine chirurgische Behandlung im Krankenhaus erforderlich gewesen.
Messerattacke: Opfer musste in akuter Lebensgefahr in Kölner Klinik gebracht werden
Zum Prozessauftakt am Montag verfolgten Volker Köhler, Vorsitzender Richter der Strafkammer, sowie die anderen Anwesenden dann zunächst den Ausführungen eines Nebenklägers, der im Lauf der Auseinandersetzung ebenfalls durch das „Schweizer Taschenmesser“ verletzt worden sei, das der Angeklagte dem Vorwurf zufolge benutzt haben soll. Auch der Nebenkläger erlitt demnach neben Verletzungen am Arm mindestens zwei Schnitte im Halsbereich. „Ich habe vom Flur aus den Tumult und Schreie in einem der Zimmer der Einrichtung gehört und bin dorthin gelaufen, um nachzusehen“, beschrieb der Nebenkläger die Situation.
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Er habe die versperrte Tür mit Wucht aufgehebelt, um sich Zugang zum Zimmer verschaffen. Im Raum habe in diesem Moment ein Mann auf einen anderen eingeschlagen. Mehrere andere auf die Auseinandersetzung aufmerksam gewordene Männer hätten zunächst verbal versucht, die beiden Kontrahenten zu beruhigen, dann auch, sie körperlich auseinander zu bringen. Als der nun angeklagte Mann plötzlich ein Messer in der Hand gehabt habe, sei die Lage vollends eskaliert, so der Nebenkläger.
Dass der Tatvorwurf gegen H. gefährliche Körperverletzung, nicht versuchte Tötung oder gar versuchter Mord lautet, begründet die Anklage mit der Annahme, dass der mutmaßliche Täter von sich aus von den anderen Männern abgelassen haben und aus dem Raum geflüchtet sein soll. Billigend in Kauf genommen habe er die schweren Verletzungen des Opfers, das mit klaffenden und stark blutenden Schnittwunden in der Kölner Klinik um sein Überleben kämpfen musste. Vier weitere Verhandlungstage bis Ende April sind angesetzt.