Kölner LandgerichtEx-Polizist schwängerte und missbrauchte 13-Jährige Stieftochter – Urteil gefallen

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Außenansicht des Landgerichts Köln.

Im Landgericht Köln wurde der Angeklagte wegen sexuellem Missbrauch zu einer langen Haftstrafe verurteilt.

Der Angeklagte soll die Tochter seiner Lebensgefährtin mehrfach sexuell missbraucht haben. Das Opfer wurde mit 13 Jahren schwanger.

Im Prozess gegen einen ehemaligen Polizisten, der jahrelang die Tochter seiner Lebensgefährtin sexuell missbraucht haben soll, hat das Kölner Landgericht am Freitag das Urteil verkündet: Wegen des Missbrauchs von Schutzbefohlenen in 39 Fällen verhängte es eine Haftstrafe von sieben Jahren und zehn Monaten. Die meisten Fälle, über die die 3. Große Strafkammer zu befinden hatte, waren mitten im Prozess durch eine sogenannte Nachtragsanklage hinzugekommen.

Der Angeklagte habe „das geschützte häusliche Umfeld ausgenutzt“

Dagegen ging es von Anfang an um den Hauptvorwurf: Der Angeklagte, der nach seiner Arbeit als Polizist in der Unternehmens- und Politikberatung tätig war, hatte mit dem Mädchen Geschlechtsverkehr, als es 13 Jahre alt war, und schwängerte es; im Oktober 2020 brachte es einen Monat vor dem errechneten Entbindungstermin einen Sohn zur Welt. Zu diesem Anklagepunkt legte der 63-Jährige bald nach Beginn des Prozesses ein Geständnis ab. Erst am vorletzten Verhandlungstag räumte er den Vorwurf ein, im Jahr 2022 die inzwischen Jugendliche in einem Wohnwagen in Frankreich zweimal sexuell missbraucht zu haben.

Die Kammer geht davon aus, dass der Missbrauch 2018 begann. Da wohnten der Angeklagte, seine Lebensgefährtin und ihre beiden Töchter bereits zusammen in Rath-Heumar. Der Mann habe für seine Taten das „geschützte häusliche Umfeld ausgenutzt“, sagte der Vorsitzende Richter Helge Eiselt. Mehrere Taten sind als schwerer Missbrauch eines Kindes eingestuft, weil sie mit dem Eindringen in den Körper verbunden gewesen sein sollen.

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Das Mädchen hatte versucht, die Vaterschaft des Angeklagten geheim zu halten

Die Kammer nimmt dem Angeklagten die Behauptung nicht ab, es könne höchstens von „Petting“ die Rede sein; Näheres hatte er dazu nicht ausgeführt. Ebenso wenig ließ sich das Gericht von Zweifeln der Verteidigung an der Glaubwürdigkeit der Hauptzeugin überzeugen. Die 17-Jährige habe inhaltlich stimmig und logisch konsistent ausgesagt und keinen Eifer erkennen lassen, den Angeklagten zu belasten. Im Zeugenstand habe sie sogar geäußert, das Verhältnis zu ihm sei eigentlich „gut“ und „vertrauensvoll“ gewesen.

Um die tatsächlichen Umstände zu verschleiern, hatte das Mädchen seiner Mutter weisgemacht, der Vater des Kindes sei ein gewisser „Jeremy aus Kalk“. Die Vaterschaft des Angeklagten und die sexuellen Kontakte zu ihm habe es verschwiegen, um die Beziehung der Mutter nicht zu zerstören, führte Eiselt aus. Als die Wahrheit herauskam, trennte sich die Mutter von ihrem Lebensgefährten.

Die Kammer hält ihm unter anderem sein Teilgeständnis und seine Zustimmung zur Nachtragsanklage zugute. Ebenso, dass die 17-Jährige offenbar keine gravierenden „psychischen Beeinträchtigungen“ davongetragen habe. Vielmehr mache die junge Frau einen „gefestigten Eindruck“, sagte der Vorsitzende. Zu dem, was gegen den Angeklagten spreche, gehöre seine schwere Vorstrafe: Weil er 2003 versucht hatte, seine damalige Freundin umzubringen, war er wegen versuchten Totschlags zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt worden.

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