Die Angeklagte soll einen Mann in Mülheim mit einer Eisenstange niedergeschlagen haben. Zudem werden ihr weitere Taten vorgeworfen.
Weitere DelikteMit Eisenstange niedergeschlagen – 47-Jährige wegen schweren Raubes vor Gericht

Eingang am Kölner Landgericht an der Luxemburger Straße.
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Ein besonders schwerer Raub, ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr und weitere Delikte werden einer 47-jährigen Frau zur Last gelegt, gegen die am Donnerstag der Prozess vor dem Kölner Landgericht begonnen hat.
Angeklagte soll Mann mit Eisenstange niedergeschlagen haben
Der Anklage zufolge war sie Mitte August 2024 daran beteiligt, nach einem gemeinsam gefassten Tatplan einen Mann in Mülheim zu überfallen und ihn auszurauben. Einer ihrer Komplizen habe seinen Cousin, das spätere Opfer, unter einem Vorwand in die Sonderburger Straße gelockt. Dort habe er seinem Verwandten Angst gemacht, indem er vor dessen Augen mit einer Schusswaffe hantiert und diese dann mit scharfer Munition durchgeladen habe.
Nun sei ein weiterer Täter hinzugekommen. Der erste Komplize habe versucht, seinem Cousin die Umhängetasche zu entreißen, jedoch ohne Erfolg. Kurz danach sei die Angeklagte aufgetaucht, maskiert mit einem Tuch und ausgerüstet mit einer Eisenstange. Damit habe sie den in die Falle gelockten Mann niedergeschlagen. Um Schlimmeres zu verhindern, habe sich das Opfer „totgestellt“. Die Staatsanwaltschaft nimmt an, dass die Täter die Tasche an sich brachten, in der 800 Euro Bargeld steckten.
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Weiterer Vorfall bei Flucht vor Polizei
Mit einer weiteren Anklageschrift wird der Frau ein Vorfall Mitte Juni 2023 vorgeworfen. Auf dem Herler Ring in Buchheim fiel zwei Polizeibeamten eine Person auf, die mit einem American Sheffordshire Terrier in Richtung der Deutschordensstraße flüchtete. Hier soll die Angeklagte ins Spiel gekommen sein. Sie sei mit einem Auto auf den Gehweg gefahren und habe die verdächtige Person einsteigen lassen.
Um die Flucht der beiden zu verhindern, hätten sich die Polizisten auf die Fahrbahn gestellt, „Stopp!“ und „Anhalten!“ gerufen und entsprechende, abwehrende Gesten gemacht. Unbeeindruckt habe die Angeklagte den Wagen „mit quietschenden Reifen“ beschleunigt und auf die gestikulierenden und rufenden Beamten zugehalten. Als sie zwischen den beiden hindurchgefahren sei, habe einer von ihnen die Beifahrertür öffnen können, doch sie sei gleich wieder zufallen. Mit ihrem riskanten Fahrmanöver habe die Frau „billigend in Kauf genommen“, die Männer zu verletzen, heißt es.
Am ersten Verhandlungstag war von der Angeklagten, die in Untersuchungshaft sitzt, abgesehen von den Angaben zur Person nichts zu hören. „Wir werden uns zu beiden Vorwürfen einlassen“, kündigte ihr Verteidiger an. Für den Prozess vor der 8. Großen Strafammer sind sechs Verhandlungstage vorgesehen.

