Bürokratischer KraftaktBunker-Abbruch in Köln-Flittard beschäftigt zahlreiche Ämter

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 Der Bunker an der Pützlachstraße soll abgebrochen werden.

Flittard – Die Abbrucharbeiten am Hochbunker in der Pützlachstraße beginnen frühestens in der zweiten Jahreshälfte 2023. Bis dahin prüfen mehrere Behörden über Anforderungen und Vorgaben für die Arbeiten. Um die Anwohner über den Zeitraum sowie über Art und Weise des Abrisses in Kenntnis zu setzen, soll es frühzeitig eine Informationsveranstaltung für die Öffentlichkeit geben, bei der auch Fragen beantwortet werden können.  

Darüber und über die Verfahrensweise der Bearbeitung durch die Behörden informierte die Stadtverwaltung die Bezirksvertretung Mülheim bei ihrer jüngsten Sitzung. Vorangegangen war eine Anfrage der CDU-Fraktion im Sommer dieses Jahres. Darin wollten die Politiker wissen, wie der Abriss vonseiten des Investors geplant ist oder wie die voraussichtliche Verkehrsführung für die Baufahrzeuge, insbesondere was den Abtransport des Bauschutts angeht, aussehen wird.

Belastungen für Anwohner

Bei weiteren Fragen ging es um die Belastungen für unmittelbare Anwohner und welche Auflagen es bezüglich einer Wiederinstandsetzung durch die Abbruchtätigkeiten möglicherweise beschädigter Straßen gibt. Die Stadt informierte darüber, dass der Abbruch eines Gebäudes baurechtlich im Grundsatz keiner Genehmigung bedürfe – außer, es lägen besondere Bedingungen vor. Zu diesen gehöre unter anderem, dass der Bunker nicht frei steht, sondern andere Gebäude an das Objekt angebaut sind.

Dann muss der Bauherr gewährleisten, dass jene „Gebäude, an die das zu beseitigende Gebäude angebaut ist, während und nach der Beseitigung standsicher sind.“ Damit nicht genug, müssen Auftraggeber eines solchen Rückbaus der Bauaufsicht eine qualifizierte Person benennen, die die Standsicherheit des am Abbruchobjekt angebauten Gebäudes beurteilt und die dann auch den Beseitigungsvorgang überwacht. Darum müsse der Bauherr den Abbruch bei der Bauaufsicht anzeigen. Diese setze dann alle infrage kommenden anderen Fachdienststellen schriftlich in Kenntnis.

Bauaufsicht muss große Anzahl an Fachdienststellen in Kenntnis setzen

Im vorliegenden Fall sind das Amt für Stadtentwicklung und Statistik, das Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster, die Gebäudewirtschaft, das Amt für Feuerschutz, Rettungsdienst und Bevölkerungsschutz, das Amt für Denkmalschutz und Denkmalpflege, das Amt für Wohnungswesen, das Umwelt- und Verbraucherschutzamt, das Stadtplanungsamt, das Bauverwaltungsamt, das Grünflächenamt, das Amt für Verkehrsmanagement, das Amt für Straßen und Radwegebau, das Grünflächenamt, das Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau, die Städte Entwässerungsbetriebe, sowie die Bauberufsgenossenschaft, die Bezirksregierung Köln, Kampfmittelbeseitigung und die Rheinenergie involviert. Diese beantworten auch die Fragen der CDU-Fraktion je nach Zuständigkeit.

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