Nicht nur Führerschein weg28-jähriger Kölner wegen illegalen Autorennens verurteilt

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Die Autofahrer lieferten sich ein Rennen auf dem Deutzer Ring.

Köln – Als am Deutzer Ring ein weißer Mercedes neben ihm auftauchte und die Ampel auf Grün schaltete, gab der Immobilienkaufmann mit seinem sportlichen Seat Leon Cupra einfach nur Gas. Ein spontanes Duell auf der Straße entstand, das den 28-Jährigen am Donnerstag auf die Anklagebank im Kölner Landgericht führte – wegen Teilnahme an einem illegalen Kraftfahrzeugrennen. 

Seat Leon Cupra und Mercedes mit Rennen in Köln-Deutz

Laut Anklage ließen die Fahrer die Motoren aufheulen, dann fuhren sie mit quietschenden Reifen los. Das Rennen führte sie in Richtung Severinsbrücke, nach einem kurzen Stopp an der nächsten Ampel wurde wieder stark beschleunigt. Der Seat-Fahrer soll das Kräftemessen dominiert haben, bis das illegale Rennen am östlichen Zubringer beendet war, da die beiden Fahrzeuge in verschiedene Richtungen weitergefahren waren. 

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Kurz darauf wurde der Seat-Fahrer im Bereich der Aral-Tankstelle an der Siegburger Straße von Polizisten kontrolliert; die Zivilbeamten hatten das Rennen beobachtet und konnten zumindest einen der Beteiligten verfolgen. Der 28-Jährige gab vor Ort zu, dass er sich zu einem spontanen Rennen habe verleiten lassen. Der Fahrer des Mercedes, in dem drei junge Männer gesessen haben sollen, hatte sich nachträglich nicht mehr ermitteln lassen. 

Andere Version vor Amtsgericht Köln geschildert

Bei einem ersten Prozess vor dem Amtsgericht hatte der Seat-Fahrer eine neue Version erzählt; seine Freundin, die als Beifahrerin mit im Auto saß, habe Angst vor den Insassen in dem Mercedes gehabt, er habe nur vor der möglichen Gefahr flüchten wollen. Das sei unglaubwürdig, hatte das Gericht geurteilt und den Mann zu einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu je 50 Euro verurteilt, also 5000 Euro, zudem wurde der Führerschein eingezogen. 

Der Seat-Fahrer legte Berufung gegen das Urteil ein. Zwar akzeptierte er den eigentlichen Schuldspruch, was die Feststellungen zum Tathergang anging, Ziel sei laut Verteidiger aber eine geringere Geldstrafe, die nicht ins Führungszeugnis eingetragen würde. Der Anwalt erinnerte daran, dass die angeklagte Tat vor der Verschärfung der Gesetzeslage mit lediglich 400 Euro Bußgeld und drei  Monaten bestraft worden sei; schließlich sei bei dem Rennen niemand zu Schaden gekommen. 

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Der Fall wurde vor dem Kölner Landgericht verhandelt.

Kölner Richterin senkt die Strafe wegen Führungszeugnis 

Der Staatsanwalt hielt dagegen, dass sich in der Vergangenheit aus genau solchen Situationen tödliche Unfälle ereignet hätten. Der Ankläger beantragte, die Strafe der Vorinstanz zu bestätigen. Die Richterin zeigte sich jedoch gnädig und setzte im Urteil lediglich 4500 Euro Geldstrafe fest. 

Sie legte 90 Tagessätze zu je 50 Euro zugrunde, damit steht die Strafe nicht im polizeilichen Führungszeugnis. „Das war kein Kavaliersdelikt, aber der weitere Lebensweg soll dadurch nicht beeinträchtigt werden“, sagte die Richterin. Die Einziehung des Führerscheins hingegen wurde bestätigt.

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